Unternavigation:
Inhalt:
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
Für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht ist der Beitragsservice von ARD, ZDF, Deutschlandradio zuständig.
Weitere Informationen und den Online-Antrag zur Befreiung oder Ermäßigung finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de.