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Bewohnerparkausweis
Ausnahmegenehmigung gemäß § 45 Abs. 1b Nummer 2 a Straßenverkehrsordnung (StVO):
Für Bewohner der Kempener Altstadt, d.h. innerhalb der Wälle, kann für Fahrzeuge bis 3,5 t gegen eine Gebühr von 10 Euro monatlich ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. Für Fahrzeuge bis 3,5 t, die länger als 5,50 m sind beträgt die Gebühr 20 Euro monatlich. Zusätzlich fällt jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro an. Die Ausstellung erfolgt immer für das volle Kalenderjahr (bis 31.12.). Die Bezahlung der Gebühr sollte nach Möglichkeit bargeldlos mit EC-Karte erfolgen!
Voraussetzungen:
- Antragsteller/in mit Hauptwohnung in der Altstadt gemeldet
- Kein private Stellplatzmöglichkeit oder keine Garage zur Verfügung
- Das Kfz wird ausschließlich vom Anwohner selbst genutzt.
Dem Inhaber dieses Parkausweises wird als Anwohner der Altstadt Kempen die widerrufliche Genehmigung erteilt, auf den öffentlichen Parkplätzen in der Altstadt Kempen, an denen durch Zeichen 314 StVO mit Zusatzzeichen 852 StVO (Parkscheibe) oder 870 StVO (Parkschein) eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, ohne Parkscheibe bzw. Parkschein zu parken. Es wird nur ein Parkausweis je Wohneinheit ausgestellt.
Benötigte Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Pass
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
- Nutzungsnachweis über die alleinige Nutzung des Fahrzeugs (falls Sie nicht der Fahrzeughalter sind)
Sind die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt, wird der Bewohnerparkausweis nach Vorlage der Dokumente und nach Abgabe einer Erklärung über die Hauptwohnung und das Nichtvorhandensein von Garage oder Stellplatz gegen die entsprechende Gebühr (bargeldlose Zahlung per EC-Karte) ausgestellt.
Sie können auch eine Person Ihres Vertrauens durch schriftliche Vollmacht beauftragen, den Bewohnerparkausweis für Sie zu beantragen.
Bitte vereinbaren Sie über die Online-Terminvereinbarung einen Termin! Sie können den Bewohnerparkausweis nur in der Service-Stelle im Rathaus, Buttermarkt 1, beantragen!
Bei persönlicher Vorsprache benötigen Sie kein vorausgefülltes Formular!
Weitere Informationen
Satzung über die Erhebung von Gebühren in Bewohnerparkbereichen