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Denkmalwesen

Denkmäler sind Gebäude bzw. Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Wenn der Denkmalwert festgestellt und begründet wurde, wird das Objekt in die Auflistung der Denkmäler in Kempen (Stand März 2015) aufgenommen. In Kempen sind ca. 250 Gebäude in ihrer gesamten Substanz unter Denkmalschutz gestellt. (Denkmalliste der Stadt Kempen)

Der Altstadtkern und die umgebenden Wallanlagen stehen als Denkmalbereich komplett unter Schutz. Hier geht es im Grundsatz um die Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes und damit um die Wahrung und Weiterentwicklung der hohen Gestaltqualität der historischen Altstadt. Die Innenstadt ist in zwei Denkmalbereiche aufgeteilt. Die Satzungen für den jeweiligen Denkmalbereich können rechts heruntergeladen werden. Außerdem finden Sie dort auch eine Übersicht, die die beiden Denkmalbereiche 1 und 2 ausweist.

Alle Veränderungen an Denkmälern sind erlaubnispflichtig. Dies betrifft auch Vorhaben, die ansonsten z.B. bauordnungsrechtlich genehmigungsfrei sein können. Dazu zählen z.B. auch Fassadenanstriche, neue Fenster und Werbeanlagen, auf deren gestalterische Qualität insbesondere in der Altstadt großer Wert gelegt wird.

Beim Denkmalamt werden sowohl die verfahrensrechtlichen Schritte zur Unterschutzstellung als auch die bautechnische Betreuung z.B. bei Veränderungen und Umnutzungen durchgeführt. Eigentümern, Bauherren und Architekten wird eine intensive Beratung sowie weitere Hilfestellungen angeboten. Rechtsgrundlage ist das Denkmalschutzgesetz NRW. Über wesentliche Vorhaben wird im Benehmen mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege (Landeskonservator) und nach Beratung im Bau- und Denkmalausschuß des Rates der Stadt Kempen entschieden. Ansprechpartner ist jedoch immer das Denkmalamt.

In folgenden Fällen können wir Ihr Ansprechpartner sein:

  • Beratung und Hilfestellung rund um das Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege, insbesondere im Bereich der gestalterischen Bauherren- und Architektenberatung
  • Gewährleistung von Schutz, Pflege, sinnvoller Nutzung und wissenschaftlicher Erforschung der Denkmäler und Denkmalbereiche
  • Sicherstellung des Umgebungsschutzes des Denkmals
  • Erteilung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen nach § 9 Denkmalschutzgesetz (Alle Änderungen baulicher oder nutzungsrechtlicher Art sind vor Beginn mit der Denkmalbehörde abzustimmen und eine entsprechende Erlaubnis ist zu beantragen.)
  • Unterstützung bei Sanierungsmaßnahmen durch Beschaffung von Fördermitteln. Dabei geht es zum einen um Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen, zum anderen auch um Landesmittel, die jedoch nur in ganz herausragenden Einzelfällen denkbar sind.
  • Ausstellung von Bescheinigungen zur Erlangung von Steuervergünstigungen

Weiterführende Informationen:


Karte zur Denkmalbereichssatzungen Nr. 1 und 2 der Stadt Kempen

Satzung Denkmalbereich 1

Satzung Denkmalbereich 2

Denkmäler in Kempen (Auflistung Stand März 2015)

Fotodokumentation Baudenkmäler in Kempen

Ministerium für Städtebau NRW

Logo Arbeitsgemeinschaft Historische Stadt- und Ortskerne

Die Stadt Kempen ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Historische Stadt- und Ortskerne.

Ihre Ansprechpartner:

Gudrun Holzmann
Telefon: 0 21 52 / 917-4010

Anschrift

Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen

Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung