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Einbürgerungen
Für Einbürgerungen, Feststellungsverfahren und alle staatsangehörigkeitsrechtlichen Angelegenheiten ist die Einbürgerungsbehörde Kreis Viersen zuständig: Frau Wittke / Frau Janßen, Telefon 0 21 62 / 39- 1529 bzw. 1527.
Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
In der Regel müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis
- Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Info Einbürgerungstest und Deutschzertifikat B 1 www.viersen.eso.de)
- Keine erheblichen Vorstrafen
- Ausreichende finanzielle Sicherung des Lebensunterhalts für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige, ohne auf Leistungen nach dem SGB (Sozialgesetzbuch) II oder SGB XII angewiesen zu sein
- Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
Ehegatten und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen miteingebürgert werden. Für einige Personengruppen gelten besondere Einbürgerungsvoraussetzungen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Viersen unter www.kreis-viersen.de.
Gebühren
Einbürgerungsgebühr je Person 255 Euro
Für miteinzubürgernde Kinder ohne eigenes Einkommen je Kind 51 Euro
Zum Herunterladen:
Ihre Ansprechpartner:
Termin erbeten
Telefon: 0 21 52 / 917-2469 Kerstin Nurmi
Termin erbeten
Telefon: 0 21 52 / 917-2460
Anschrift
Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen
Erreichbarkeit
Montag und Dienstag
8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 13.00 Uhr
Samstag
10.00 bis 12.00 Uhr