Unternavigation:
Inhalt:
Fischereischein
Voraussetzung für das Angeln ist der Besitz eines Fischereischeines. Er darf nur Personen erteilt werden, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Die staatlichen Fischerprüfungen (ab vollendetem 13. Lebensjahr) finden beim Kreis Viersen als "Untere Fischereibehörde", Rathausmarkt 3, 41747 Viersen, Tel. 0 21 62 / 3 90, statt. Der Landesfischereiverband bietet dazu regelmäßig Vorbereitungslehrgänge an. Informationen dazu erhalten Sie beim Kreis Viersen.
Den Fischereischein gibt es als Jahresfischereischein (gültig für ein Kalenderjahr, Gebühr 16 Euro) oder als Fünfjahresfischereischein (gültig für 5 Kalenderjahre, Gebühr 48 Euro).
Unterlagen
Es werden benötigt:
- aktuelles Lichtbild
- Fischerprüfung
Verlängerungen von Fischereischeinen sind möglich.
Jugend- und Sonderfischereischein
Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Mitzubringen ist ein Lichtbild. Die Gültigkeit beträgt ein Kalenderjahr, Gebühr 8 Euro, Verlängerungen sind möglich.
Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.
Der Jugendfischereischein und der Sonderfischereischein berechtigen nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins.