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Fundsachen

Gefundene Gegenstände

Ab einem Wert von über 10 Euro sind gefundene Gegenstände beim zuständigen Fundamt anzuzeigen. Zuständig ist das Fundamt des Fundortes, d. h. für Kempen die Service-Stelle im Rathaus, für St. Hubert die Service-Stelle in St. Hubert und für Tönisberg die dortige Service-Stelle.

Sie erhalten dann eine Durchschrift der Fundanzeige. Die Fundsache können Sie selber verwahren oder dort abgeben (in der Regel gegen eine Aufbewahrungsgebühr).

Verlorene Gegenstände

Sollten Sie etwas verloren haben, fragen Sie die Mitarbeiter/innen der Service-Stellen, ob der gesuchte Gegenstand dort abgegeben wurde bzw. ob eine Fundanzeige vorliegt.

Schadensabwicklung

Für die Schadensabwicklung mit Ihrer Versicherung stellt Ihnen die Service-Stelle als Fundamt gerne eine Bescheinigung aus.

Gebühr:
  • Bescheinigung auf Formular der Versicherung 2 Euro
  • Bescheinigung des Fundamtes 5 Euro

Notwendige Formulare

Ihre Ansprechpartner:

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