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Hundesteuer
Die Stadt Kempen erhebt für das Halten von Hunden im Stadtgebiet Hundesteuer. Diese ist in der Hundesteuersatzung (HStS) in Verbindung mit dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) der Stadt Kempen geregelt. Steuerpflichtig ist der Hundehalter, d. h. derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat.
Die Höhe der aktuellen Hundesteuer entnehmen Sie bitte der unten verlinkten Hundesteuersatzung. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Steuerermäßigungen oder Befreiungen möglich. Die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung entnehmen Sie bitte dem § 3 der Hundesteuersatzung und für eine Steuerermäßigung dem § 4 der Hundesteuersatzung. Auskunft erteilt das Steueramt der Stadt Kempen.
An- bzw. Abmelden eines Hundes
Dies können Sie in den Service-Stellen der Stadt Kempen tun.
Anmeldefristen:
- Innerhalb von zwei Wochen
- Welpen einer eigenen Hündin: innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Welpe drei Monate alt geworden ist.
- Soweit ein Hund zur Pflege, Verwahrung, Haltung auf Probe oder zum Anlernen aufgenommen wird, ist die Anmeldung vorzunehmen, wenn ein Zeitraum von zwei Monaten überschritten wird.
Zur Abmeldung eines Hundes ist die Hundemarke und je nach Grund der Abmeldung die Adresse des neuen Hundehalters oder die tierärztliche Bescheinigung über das Einschläfern des Hundes erforderlich.
Bei Verlust der Hundemarke kann gegen eine Gebühr von 1,50 Euro eine Ersatzmarke ausgestellt werden.
Gefährliche Hunde
Eine Übersicht der "gefährlichen Hunde" finden Sie im § 2 Abs. 2 unserer Hundesteuersatzung (HStS).
Ordnungsbehördliche Anmeldung
Nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) müssen große und sogenannte gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen darüber hinaus beim Ordnungsamt gemeldet werden. Das Halten ist mit Auflagen versehen. Auskunft darüber erteilt das Ordnungsamt.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen:
Ihre Ansprechpartner:
Telefon: 0 21 52 / 917-1076 (Steueramt) 0 21 52 / 917-1085 (Stadtkasse) Ralf Holtmanns
Hundesteuer
Telefon: 0 21 52 / 917-1074
Anschrift
Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung