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Schwerbehindertenausweise / Parkplätze

Zuständige Behörde für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist die Stadt Möchengladbach als Versorgungsamt für den Kreis Viersen in 41050 Mönchengladbach, Fliethstraße 86 bis 88, Tel. 0 21 61 / 25-0.

Den Antrag können Sie auf der Website des Versorgungsamtes downloaden (PDF) oder direkt online ausfüllen.

Alternativ dazu, geben die Service-Stellen der Stadt Kempen die Anträge in Papierform aus. Die ausgefüllten Anträge nimmt das Versorgungsamt als zuständige Behörde entgegen (Anschrift, siehe oben).

  • Erstantrag zur Feststellung einer Behinderung, Antrag zum Grad der Behinderung (GdB) und weiterer gesundheitlicher Merkmale sowie zur Ausstellung eines Ausweises
  • Änderungsantrag zur Feststellung eines höheren Grades der Behinderung (GdB), weiterer gesundheitlicher Merkmale

Verlängerung

Die Gültigkeit von den "alten" Schwerbehindertenausweisen in Papierform kann in den Service-Stellen verlängert werden.

Voraussetzung ist, dass der Ausweis noch nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist, noch ein Feld zur Eintragung der neuen Gültigkeit frei ist und die im Ausweis eingetragenen Angaben nicht durch Bescheid des Versorgungsamtes geändert wurden.

Schwerbehinderten-Parkplätze

Im Stadtgebiet Kempen gibt es auf allen größeren Parkplätzen auch Parkplätze für Schwerbehinderte. Diese sind vor Ort gekennzeichnet und in dem Stadtplan der Stadt Kempen ausgewiesen.

In Kempen wohnende Schwerbehinderte können bei der Stadt beantragen, einen für sie reservierten Parkplatz in Wohnungsnähe zu erhalten.

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