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Ukraine-Hilfe

Über die zentrale E-Mail-Adresse ukrainehilfe@kempen.de können verschiedene Fragen und Angebote mitgeteilt werden. Darüber hinaus bietet die Internetseite www.kempen-hilft.de weitere Informationen bezüglich Hilfestellungen für ukrainische Kriegsvertriebene.

Wohnraumangebot

Bürgerinnen und Bürger, die Ihre Bereitschaft signalisieren, Wohnraum zu Verfügung zu stellen, nutzen bitte das nachstehende Formular „Ukraine-Hilfe – Kontaktformular zur Aufnahme von geflüchteten Personen“.

Anmeldung

Um einen schnellen Überblick über die Einreise und den Aufenthalt von geflüchteten Menschen aus der Ukraine zu haben, ist eine Anmeldung notwendig. Wenn Sie in Kempen untergebracht sind oder Sie Gastgeber*in geflüchteter Personen sind, melden Sie bitte alle Personen per Email an unter ukrainehilfe@kempen.de.

Antragsstellung für eine Aufenthaltserlaubnis

Für die Antragsstellung einer Aufenthaltserlaubnis benutzen Sie bitte das Online-Formular des Ausländeramtes der Kreisverwaltung Viersen.

Arbeitserlaubnis

Mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz wird gleichzeitig die Erwerbstätigkeit erlaubt. Das bedeutet, dass mit der Aufenthaltserlaubnis beispielsweise eine angebotete Arbeitsstelle angenommen werden darf.

Die Bundesagentur für Arbeit bietet eine vielfältige Palette der Hilfsangebote an unter https://www.arbeitsagentur.de/ukraine.

Sozialhilfe

Im Rahmen der Sozialhilfe besteht für ukrainische Kriegsvertriebene die Möglichkeit der Antragsstellung für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bitte nutzen Sie dafür das nachstehende Formular oder die ausfüllbare PDF-Datei.

Des Weiteren ist eine melderechtliche Erfassung bei der Servicestelle notwendig. Bei einer Unterbringung in Privatwohnungen ist eine Wohnungsgeberbestätigung des Wohnungseigentümers erforderlich. Bitte nutzen Sie dafür die nachstehende PDF-Datei „Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Abs. 3 BMG“ und fügen diese als Anlage Ihrem Sozialhilfeantrag bei.

Ansprechpartner bei der Stadt Kempen:

Jannik Scheidung
Tel. 0 21 52 / 917 - 2101

Maria Bertges
Tel. 0 21 52 / 917 - 2102

Caroline Laufmann
Tel. 0 21 52 / 917 - 2103

Was muss ich unternehmen, um einen Schulplatz in Kempen zu bekommen? 

Alle ankommenden Familien, die für Ihr Kind einen Schulplatz benötigen, haben sich zunächst an das Schulamt des Kreises Viersen zu wenden. Dieses ist als untere Schulaufsichtsbehörde für die Schulzuweisung von Kindern zuständig. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Thomas Larisch unter der Rufnummer 0 21 62 / 39 - 14 59 oder per E-Mail unter thomas.larisch@kreis-viersen.de zur Verfügung.

Bei vorherigen Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Integrationszentrums (KI) des Kreis Viersen. Hier steht Ihnen insbesondere Frau Regine Selk als Ansprechpartnerin unter der Rufnummer 0 21 62 / 39 - 1775 und der E-Mail regine.selk@kreis-viersen.de zur Verfügung.

Nach erfolgter Zuweisung stehen den Schülerinnen und Schülern vor Ort selbstverständlich auch gesonderte Ansprechpersonen der Schule zur Verfügung.

Deutschkurse

Für Personen mit Aufenthaltserlaubnis ist die Teilnahme Pflicht. Aber auch manche Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung dürfen unter bestimmten Bedingungen teilnehmen. Für Leistungsempfänger ist der Integrationskurs kostenlos.

Mehr unter: Deutschkurse (kempenhilft.de)

Beratung

Mit dem SKM Kreis Viersen gibt es eine langjährige und bewährte Kooperation für die Beratung und Betreuung von Geflüchteten in der Stadt Kempen.
Die Leistungen beinhalten unter anderem:

  • Unterstützung bei der Eingewöhnung in das neue Sozialwesen
  • Vermittlung in Deutschkurse, Hausaufgabenhilfe für Schulkinder, Hilfen zur Integration
  • Hilfe zur Arbeitsaufnahme, ggf. Vermittlung gemeinnütziger Arbeit oder zur Freizeitgestaltung
  • Hilfen bei der Korrespondenz mit Behörden, in Einzelfällen Begleitung
  • Vermittlung bei Konflikten innerhalb der Unterkünfte oder mit dem Umfeld

Über den folgenden Link kommen Sie zur Seite des SKM https://www.skm-viersen.de/migration/ . Ansprechpartner/innen sind Christina Cordes Tel. 0 21 52 / 9 92 96 06, Amtul Khan Tel. 0 21 52 / 9 92 96 02 und Andrea Lerche Tel. 01 60 / 92 71 08 76.
Die Beratungsstelle des Flüchtlingssozialdienstes finden Sie in Kempen auf der Kirchstraße 1.

Freizeitangebote

Die Stadt Kempen stellt Angebote für geflüchtete Mütter und Kinder sowie Angebote für Jugendliche aus der Ukraine vor.

Notwendige Formulare