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Untersuchungsberechtigungsscheine nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Ausbildung beginnen, benötigen für die ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser wird in den Service-Stellen ausgestellt, sofern Sie in Kempen mit Hauptwohnung gemeldet sind.

Die Ausstellung eines weiteren Untersuchungsberechtigungsscheines für eine Nachuntersuchung ist spätestens bis zum Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres möglich. Allerdings nur, wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheines ist gebührenfrei.

Benötigte Unterlagen:

Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument

Ihre Ansprechpartner:

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