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Verkehrsrechtliche Anordnungen für Arbeiten im öffentlichen Raum
Für Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, ist eine verkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass der Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigt wird und dass der Verkehr sicher an der Arbeitsstelle vorbei geführt werden kann.
Die Verkehrsführung wird aufgrund solcher Arbeiten angepasst. Oft ist es dazu nötig, Verkehrszeichen oder Markierungen zu entfernen bzw. abzudecken und neue Schilder aufzustellen.
Zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Straßenraum muss eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung beantragt werden. Hierzu zählen unter anderem folgende Maßnahmen:
- Baustellen und Aufgrabungen durch Bauunternehmen (beispielsweise für Telefon, Gas, Wasser und Strom)
- Aufstellen eines Baustellengerüstes
- Aufstellen eines Containers
- Aufstellen von Arbeitsgeräten (zum Beispiel Auto- und Baustellenkräne, Hebebühnen)
- Abstellen von Baumaterial (zum Beispiel Steine und Erde)
Hinweis: Parkbuchten zählen ebenfalls zum öffentlichen Straßenraum.
Verfahrensablauf
Vor der Durchführung von Arbeiten im Straßenraum muss eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt und eingeholt werden. Die verkehrsrechtliche Anordnung regelt unter anderem, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und darüber hinaus, ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden müssen. Die getroffenen Regelungen müssen befolgt werden.
Der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung muss frühzeitig (mindestens zwei Wochen vor Beginn) gestellt werden, da vor Erlass der Anordnung unter Umständen noch die zuständigen Behörden (Polizeidienststelle Viersen, Kreisverwaltung Viersen und Straßen NRW) gehört werden müssen. Die Stadt Kempen kann lediglich verkehrsrechtliche Maßnahmen für die Ortsstraßen im Stadtgebiet anordnen.
Die Arbeiten dürfen erst mit Erhalt der Anordnung begonnen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung
- Lageplan
- Verkehrszeichenplan, aus dem die beabsichtigte Verkehrsführung an der Baustelle ersichtlich ist.
- Detaillierte Beschreibung von Art und Umfang
Frist / Dauer
Die Genehmigung wird nur für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Falls die Arbeiten den genehmigten Zeitraum überschreiten sollen, ist dies der örtlichen Behörde rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.
Gebühren
Die Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Dauer und Umfang der Einschränkung des Straßenraumes.
Sonstiges
Die Nutzung des Straßenraumes stellt regelmäßig auch eine Sondernutzung dar. Bei der Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung ist das Recht auf Sondernutzung inbegriffen und muss daher nicht separat beantragt werden, sie ist jedoch gebührenpflichtig.
Weitere Informationen:
Ihre Ansprechpartner:
Telefon: 0 21 52 / 917-2444 Sandra Reimann
Telefon: 0 21 52 / 917-2451
Anschrift
Nebenstelle Neustraße
Neustraße 32
47906 Kempen
Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag
8.30 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.30 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung