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Verstöße gegen das öffentliche Baurecht
Aufgabe der Bauaufsichtsbehörden ist die Überwachung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei
- Errichtung
- Änderung
- Abbruch
- Nutzung
- Nutzungsänderung sowie
- Instandhaltung
baulicher Anlagen. Bei Verstößen steht den Bauaufsichtsbehörden dazu insbesondere die Einleitung folgender Verfahren offen:
Ordnungsbehördliche Verfahren
Das Ordnungsbehördliche Verfahren zielt darauf ab, die durch einen Verstoß gegen das öffentliche Baurecht eingetretene illegale Situation zu beenden. Dies ist z.B. bei einem Verstoß gegen nachbarschützende Vorschrift oftmals geboten. Das Verfahren wird in der Regel mit einer Anhörung eingeleitet und zielt auf den Erlass einer Ordnungsverfügung ab. Inhalt der Ordnungsverfügung kann z.B. die Untersagung der Nutzung einer baulichen Anlage oder die Anordnung zum Abriss einer baulichen Anlage sein.
Ordnungswidrigkeitsverfahren
Nach der BauO NRW 2018 (Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen) können verschiedene Baurechtsverstöße mit Bußgeldern sanktioniert werden. Ordnungswidrig handelt insbesondere, wer eine bauliche Anlage ohne Baugenehmigung errichtet oder nutzt. Das Verfahren wird in der Regel mit einer Anhörung eingeleitet und zielt auf den Erlass eines Bußgeldbescheides ab. Die Höhe des Bußgeldes hängt dabei von der Schwere des Verstoßes ab.
Ihre Ansprechpartner:
Telefon: 0 21 52 / 917-3337
Anschrift
Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung