Inhalt:

Verwarngelder / Bußgelder

Bei Verstößen gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung können Verwarnungen in Form von Verwarngeldern („Knöllchen") ausgesprochen werden. In der Regel wird am Fahrzeug ein Hinweis auf die erteilte Verwarnung angebracht, innerhalb der nächsten Tage erhalten Sie auf dem Postweg die schriftliche Verwarnung mit Zahlungsaufforderung.

Gebührenpflicht: Parkplätze Innenstadt

Parkgebühren werden nach der angegebenen zeitlichen Staffelung auf den unten aufgeführten Parkplätzen * erhoben:

  • montags bis freitags von 9 Uhr bis 18 Uhr
  • samstags von 9 Uhr bis 16 Uhr
  • Höchstparkzeit: 4 Stunden (Gebühr 6 Euro)

Parkgebühr 1,50 Euro je Stunde Mindestparkgebühr 0,30 Euro.

Die Parkgebühr kann auch anteilig für eine kürzere Parkdauer entrichtet werden. Bei einer Gebührenstaffelung von je angefangenen 12 Minuten ergibt sich ein Mindestbetrag von 0,30 Euro als Parkgebühr.

Bei Nutzung eines Handyparksystems ist eine Verkürzung oder Verlängerung der gebuchten Parkdauer jederzeit möglich.

Parkscheine sind nur für den unmittelbar angrenzenden Parkraum gültig.

Parkscheibenpflicht: Straßen Innenstadt

montags bis samstags von 7 Uhr bis 19 Uhr
Höchstparkzeit: 2 Stunden

An Sonn- und Feiertagen besteht keine Parkscheibenpflicht.

Freies Parken: Tiefgarage

Gebührenfreies Parken ohne Parkscheibe ist in der Tiefgarage auf dem Parkplatz P 5 (Rabenstrasse) möglich.

Ladezeiten Fußgängerzone Kempen

Das Befahren der Fußgängerzone zum Beladen ist nur zu festgelegten Zeiten erlaubt:

Werktags
6 Uhr bis 11 Uhr
13 Uhr bis 15 Uhr
19 Uhr bis 20 Uhr
Parken in der Fußgängerzone ist nicht erlaubt.


Amtliche Informationen zu Bußgeldern im fließenden Verkehr:

Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Nichtamtliche Informationen zu Bußgeldern im fließenden Verkehr:

bußgeldkatalog.de (extern)
derbussgeldkatalog.de (extern)

 

Zum Herunterladen:

Ihre Ansprechpartner:

Birgit Jansen
Telefon: 0 21 52 / 917-2445

Anschrift

Nebenstelle Neustraße
Neustraße 32
47906 Kempen

Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung