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Wohnberechtigungsschein (WBS)
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen ist Voraussetzung für den Bezug einer Sozialwohnung.
Grundlage für den Erhalt eines WBS sind die maßgeblichen Einkommensgrenzen. Dafür muss das Bruttojahreseinkommen jeder haushaltsangehörigen Person ermittelt werden.
Der Wohnberechtigungsschein hat eine Gültigkeit von einem Jahr und gilt in ganz NRW.
Die angemessene Wohnungsgröße beträgt in der Regel bei einer Einzelperson 50 qm. Bei jeder weiteren haushaltsangehörigen Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder um 15 qm Wohnfläche.
Die Erteilung eines WBS ist gebührenpflichtig und beträgt 20,- €.
Empfänger von Grundsicherungsleistungen erhalten eine Ermäßigung.
Notwendige Formulare
Ihre Ansprechpartner:
Telefon: 0 21 52 / 917-2106
Anschrift
Rathaus am Bahnhof
Schorndorfer Str. 20
47906 Kempen
Erreichbarkeit
Montag, Mittwoch und Freitag
8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Terminvereinbarung