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Wohngeld
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.
Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigten Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und dem Gesamteinkommen.
Wohngeldformulare erhalten Sie bei den aufgeführten Ansprechpartnern oder bei den Service-Stellen der Stadt Kempen. Dort werden auch ausgefüllte Anträge entgegengenommen.
Wohngeldreform 2023
Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.
Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.
Über den Wohngeldrechner des Landes kann unverbindlich die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden. Hilfestellungen können aus der Broschüre „Mit dem Wohngeldrechner Schritt-für-Schritt zum Wohngeld“ entnommen werden.
Weiterführende Informationen:
Broschüre: Mit dem Wohngeldrechner Schritt für Schritt zum Wohngeld
Notwendige Formulare
- Wohngeldantrag (Mietzuschuss) mit Erläuterungen
- Anlage zum Wohngeldantrag - für Haushalte mit mehr als 3 weiteren Personen
- Anlage zum Wohngeldantrag mit Verdienstbescheinigung und Bescheinigung der Krankenkasse
- Anlage zum Wohngeldantrag mit Erklärung über Zusatzeinkünfte
- Mietbescheinigung zur Vorlage bei der Wohngeldbehörde nach § 23 Absatz 3 Wohngeldgesetz mit Auszug und Aufstellung der Betriebskosten nach Betriebskostenverordnung
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Untervermietung (Anträge auf Mietzuschuss) oder bei Vermietung (nur bei Anträgen auf Lastenzuschuss)
- Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss) mit Erläuterungen
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld über Lastenzuschuss zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung
Ihre Ansprechpartner:
Telefon: 0 21 52 / 917-2141
Anschrift
Rathaus am Bahnhof
Schorndorfer Str. 20
47906 Kempen
Erreichbarkeit
Montag, Mittwoch, Freitag
8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Terminvereinbarung