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Wohngeld

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.
Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigten Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und dem Gesamteinkommen.

Wohngeldformulare erhalten Sie bei den aufgeführten Ansprechpartnern oder bei den Service-Stellen der Stadt Kempen. Dort werden auch ausgefüllte Anträge entgegengenommen.

Wohngeldreform 2023

Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.

Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.

Über den Wohngeldrechner des Landes kann unverbindlich die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden. Hilfestellungen können aus der Broschüre „Mit dem Wohngeldrechner Schritt-für-Schritt zum Wohngeld“ entnommen werden.

Weiterführende Informationen:

Information Wohngeld

Wohngeldrechner NRW

Broschüre: Mit dem Wohngeldrechner Schritt für Schritt zum Wohngeld

Notwendige Formulare

Ihre Ansprechpartner:

Irmgard Schreurs
Telefon: 0 21 52 / 917-2141

Anschrift

Rathaus am Bahnhof
Schorndorfer Str. 20
47906 Kempen

Erreichbarkeit

Montag, Mittwoch, Freitag
8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Terminvereinbarung