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Wohnungsbauförderung

Wohnungsbauförderung durch das Land NRW

Die Wohnungsbauförderung wird durch das Land NRW angeboten. Der Kreis Viersen nimmt die Anträge hierzu entgegen, prüft die Unterlagen und gibt Hilfen und Beratung für das Beantragungsverfahren sowie die Abwicklung der Förderung.

Bei der Entscheidung über die Förderung sind die Familien- sowie die Einkommensverhältnisse maßgeblich. Zuständige Behörde für die Antragstellung sowie die Bewilligung öffentlicher Fördermittel ist der Kreis Viersen.

Informationen zur Antragstellung erhalten Sie auf der Homepage des Kreis Viersen.

Kaufpreisreduzierung für städtische Baugrundstücke

Die Stadt Kempen bietet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Kaufpreisreduzierung bei städtischen Bau-Grundstücken an. Bei der Entscheidung über die Reduzierung sind die Familien- sowie die Einkommensverhältnisse maßgeblich. Dabei werden die Einkommensrichtlinien nach den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW zu Grunde gelegt.

 

Weitere Informationen:

Zinssenkungsantrag

Notwendige Formulare

Ihre Ansprechpartner:

Irmgard Schreurs
Telefon: 0 21 52 / 917-2141
Janik Scheidung
Telefon: 0 21 52 / 917-2101
Nicola Loschelders
Telefon: 0 21 52 / 917-2140
Kathrin Daniel
Telefon: 0 21 52 / 917-2140
Caroline Laufmann
Telefon: 0 21 52 / 917-2103
Claudia Gerwien
Telefon: 0 21 52 / 917-2106

Anschrift

Rathaus am Bahnhof
Schorndorfer Str. 20
47906 Kempen

Erreichbarkeit

Montag, Mittwoch, Freitag
8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Terminvereinbarung