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Wohnungsbauförderung
Wohnungsbauförderung durch das Land NRW
Die Wohnungsbauförderung wird durch das Land NRW angeboten. Der Kreis Viersen nimmt die Anträge hierzu entgegen, prüft die Unterlagen und gibt Hilfen und Beratung für das Beantragungsverfahren sowie die Abwicklung der Förderung.
Bei der Entscheidung über die Förderung sind die Familien- sowie die Einkommensverhältnisse maßgeblich. Zuständige Behörde für die Antragstellung sowie die Bewilligung öffentlicher Fördermittel ist der Kreis Viersen.
Informationen zur Antragstellung erhalten Sie auf der Homepage des Kreis Viersen.
Kaufpreisreduzierung für städtische Baugrundstücke
Die Stadt Kempen bietet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Kaufpreisreduzierung bei städtischen Bau-Grundstücken an. Bei der Entscheidung über die Reduzierung sind die Familien- sowie die Einkommensverhältnisse maßgeblich. Dabei werden die Einkommensrichtlinien nach den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW zu Grunde gelegt.
Weitere Informationen:
Notwendige Formulare
Ihre Ansprechpartner:
Telefon: 0 21 52 / 917-2141 Janik Scheidung
Telefon: 0 21 52 / 917-2101 Nicola Loschelders
Telefon: 0 21 52 / 917-2140 Kathrin Daniel
Telefon: 0 21 52 / 917-2140 Caroline Laufmann
Telefon: 0 21 52 / 917-2103 Claudia Gerwien
Telefon: 0 21 52 / 917-2106
Anschrift
Rathaus am Bahnhof
Schorndorfer Str. 20
47906 Kempen
Erreichbarkeit
Montag, Mittwoch, Freitag
8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Terminvereinbarung