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Zustands-und Funktionsprüfung von privaten Hausanschlussleitungen (ehemals Dichtheitsprüfung)

Wichtiger Hinweis

Für die Zustands- und Funktionsprüfung und vor allen Dingen für die daraus ggf. resultierende Erneuerung / Sanierung / Reparatur von undichten Leitungen gibt es ein sehr großes Auftragspotential. Bitte holen Sie sich vor der Zustands- und Funktionsprüfung, aber insbesondere vor Beauftragung von Erneuerung / Sanierung / Reparaturen, verschiedene Angebote von seriösen Fachbetrieben ein. Schließen Sie keine Haustürgeschäfte ab. Auch Beschäftigte der Stadt Kempen werden Ihnen keinesfalls Arbeiten im Rahmen der Prüfung oder Sanierung anbieten oder Firmen hiermit beauftragen! Falls Sie Zweifel haben, schließen Sie die Tür und fragen Sie bei der Stadt Kempen, Tiefbauamt, unter Tel. 0 21 52 / 917 - 4934 sicherheitshalber nach.

Das Gesetz – was ist zu prüfen?

Zur Verhinderung von Versickerung von Schmutzwasser in das Erdreich zum Schutz des Grundwassers und zur Vermeidung von Grundwassereintritt (Fremdwasser) in die Kanäle gab es in NRW die Pflicht zur Prüfung der privaten Abwasserkanäle auf Dichtheit. Bis zum Jahr 2008 war dieses in der Landesbauordnung im § 45 geregelt. Ab dem 01.03.2008 wurde diese Verpflichtung in das Landeswassergesetz in den § 61a überführt. Auf Grund einer nochmaligen Änderung des Landeswassergesetzes im März 2013 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung, der „Selbstüberwachungsverordnung Abwasser“, vom Oktober 2013, bestand die Verpflichtung zur flächendeckenden Prüfung von bestehenden Abwasserleitungen nicht mehr. Es bestand allerdings weiterhin die Verpflichtung, dass in Wasserschutzgebieten für bestehende Abwasserleitungen einschl. der zugehörigen Schächte eine Zustands- und Funktionsprüfung durchgeführt werden muss. Diese Regelung wurde nun erneut durch Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser zum 13.08.2020 geändert. Die Pflicht zur Zustands- und Funktionsprüfung besteht nunmehr nur noch für Neubauten, bei wesentlichen Änderungen von Abwasserleitungen oder für Abwasserleitungen von bestimmten Industrie- und Gewerbebetrieben, für deren Abwasser in den Anhängen der Abwasserverordnung des Bundes Anforderungen festgelegt sind. Die Verpflichtung zur Zustands- und Funktionsprüfung bei der Neuerrichtung von Abwasseranlagen bzw. nach einer wesentlichen Änderung bleibt weiterhin grundsätzlich bestehen.

Auf Grundlage der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW) sind folgende im Erdreich verlegten Abwasserleitungen zu prüfen:

  • Bei allen Neubauvorhaben oder wesentlichen Änderungen oder Sanierungen von bestehenden Abwasseranlagen: unverzüglich vor Inbetriebnahme bzw. Wiederinbetriebnahme der Abwasseranlage.
  • Bei allen bestehenden Abwasserleitungen, sofern ein hinreichender Verdacht besteht, dass ein Schaden bzw. eine Undichtigkeit besteht und die Stadt Kempen eine Zustands- und Funktionsprüfung fordert.
  • Bei bestehenden Abwasserleitungen innerhalb von Wasserschutzgebieten, wenn diese Leitungen vor dem 01.01.1965 verlegt wurden: bis 31.12.2015.
  • Bei bestehenden Abwasserleitungen innerhalb von Wasserschutzgebieten, wenn diese Leitungen nach dem 01.01.1965 verlegt wurden: bis 31.12.2020.
  • Bei bestehenden Abwasserleitungen von bestimmten Industrie- und Gewerbegebieten innerhalb von Wasserschutzgebieten, wenn diese Leitungen vor dem 01.01.1990 verlegt wurden: bis 31.12.2015.
  • Bei bestehenden Abwasserleitungen von bestimmten Industrie- und Gewerbebetrieben innerhalb von Wasserschutzgebieten, wenn diese Leitungen nach dem 01.01.1990 errichtet wurden: bis 31.12.2020.
  • Bei bestehenden Abwasserleitungen von Industrie- und Gewerbebetrieben außerhalb von Wasserschutzgebieten für deren Abwasser in den Anhängen der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung – AbwV) Anforderungen festgelegt sind: bis zum 31.12.2020.

Alle Prüfungen haben eine Gültigkeit von 30 Jahren. Um alle Eigentümer von Grundstücken innerhalb der Wasserschutzgebiete unabhängig vom Prüfungszeitpunkt gleichzustellen, beginnt die Frist mit dem Stichtag des jeweiligen spätesten Prüftermins.

Die Prüfung – wie ist zu prüfen?

Für die Prüfung der Abwasserleitung gibt es unterschiedliche Verfahren. Die hierbei zu beachtenden speziellen Anforderungen und Prüfmerkmale sind den verschiedensten Regelwerken (DIN EN 1610, DIN 1986-Teil 30, DWA Merkblatt M143-Teil 6) zu entnehmen:

  • Kamerabefahrung (optische Inspektion)
  • Vereinfachte Druckprüfung nach DIN 1986-30 (DR2)
  • Druckprüfung nach DIN EN 1610 (DR1)

Die einzelnen Prüfverfahren werden in der Regel wie folgt eingesetzt:

Bei bestehenden Abwasserleitungen genügt eine Kamerabefahrung (optische Inspektion).

Bei der Kamerabefahrung werden die Abwasserkanäle zunächst gereinigt. Anschließend werden diese dann auf eventuell vorhandene Schäden untersucht. Dies erfolgt von der Reinigungsöffnung im Keller oder vom Revisionsschacht an der Grundstücksgrenze Ihres Grundstückes aus. Bei dieser optischen Inspektion wird der bauliche Zustand der Leitungen mit allen gegebenenfalls sichtbaren Schäden festgestellt, dokumentiert und, sofern Schäden festgestellt wurden, in drei Schadensklassen eingestuft. Diese Bewertung des Sachkundigen lässt Rückschlüsse auf die Dichtheit des Kanals zu. Ist eine TV-Inspektion auf Grund nicht vorhandener Zugänglichkeit oder extremen Krümmungen der Leitungen nicht durchführbar oder ist sie als nicht ausreichend anzusehen, so ist eine andere Prüfmethode wie die Prüfung mit Luftdruck oder Wasserdruck zu wählen. Bei dem Einsatz der optischen Inspektion sollten folgende Bedingungen vom Sachkundigen erfüllt werden:

  • Einsatz einer Kreis- oder Schwenkkopfkamera.
  • Die Kamera sollte über einen Sender zur Ortung verfügen und ein aufrechtes Bild garantieren.
  • Die Kamerainspektion muss mittels Datenträger aufgezeichnet und dem Eigentümer übergeben werden. Der vom Sachkundigen angefertigte Untersuchungsbericht mit Schadensfotos, Bildern, Einmessung der vorhandenen Abzweigstutzen, Lage etc. für jede untersuchte Leitung und Einstufung in die Schadensklassen ist dem Eigentümer zu übergeben.

Nach wesentlicher Änderung/Umbau von bestehenden Abwasserleitungen ist in der Regel eine vereinfachte Druckprüfung ausreichend.

Um eine vereinfachte Druckprüfung durchzuführen, werden die Abwasserkanäle mittels Absperrblasen verschlossen. Anschließend werden die Kanäle bis zur Oberkante des tiefsten Entwässerungspunktes mit Wasser geflutet und der Wasserstand über einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 15 Minuten) gehalten. Die eventuell verloren gegangene Menge an Wasser ist zu messen und aufzuzeichnen und ist abhängig von verschiedenen Parametern wie Länge, Material, Nennweite etc. Die Leitung gilt als dicht, wenn eine bestimmte Wasserzugabemenge nicht überschritten wurde. Vom Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung ist eine Dokumentation des Prüfverlaufs des Wasserverlustes sowie ein Lageplan mit Darstellung der Entwässerungsleitungen anzufertigen, vom Sachkundigen zu bewerten und dem Eigentümer auszuhändigen.

Nach Neubau einer Abwasserleitung ist eine Druckprüfung durchzuführen.

Bei der Druckprüfung werden die Abwasserkanäle mit Absperrblasen abgedichtet und Wasser- oder Luftdruck auf die Leitung aufgebracht. Vom Ergebnis der Druckprüfung ist eine Dokumentation des Prüfverlaufes mit Prüfprotokoll bzw. Druckverlaufsprotokoll sowie ein Lageplan mit den Darstellungen der Entwässerungsleitungen anzufertigen, vom Sachkundigen zu bewerten und dem Eigentümer auszuhändigen.

Bitte achten Sie darauf, dass die Prüfung nur von einem anerkannten Sachkundigen persönlich durchgeführt wird. Die Sachkundigen werden auf einer gemeinsamen Landesliste beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) seit dem 01.12.2009 geführt. Die Liste der Sachkundigen können Sie unter www.sadipa.it.nrw.de/sadipa herunterladen.

Sollten Sie bereits eine Dichtheitsprüfung vor dem 01.12.2009 durchgeführt haben, so werden diese durchgeführten Dichtheitsprüfungen anerkannt. Diese sind der Stadt Kempen zusammen mit dem Original-Prüfprotokoll zuzusenden.

Die Sanierung – wann muss saniert werden?

Wenn die Zustands- und Funktionsprüfung ergeben hat, dass Ihre Abwasserleitungen Schäden aufweisen.

Bei Prüfungen von Abwasserleitungen im Bestand mittels Kamerabefahrung muss der Sachkundige die vorgefundenen Schäden bewerten und in einer von drei Schadensklassen einzuteilen.

Bei Einstufung in die Schadensklasse A = Große Schäden, ist der Schaden kurzfristig zu sanieren. Die Frist legt die Stadt Kempen in Abhängigkeit des Schadensumfanges fest.

Bei Einstufung in die Schadensklasse B = Mittelgroße Schäden, ist eine Sanierung in der Regel innerhalb von 10 Jahren durchzuführen.

Bei Einstufung in die Schadensklasse C = Bagatellschäden, ist eine eventuelle erforderliche  Sanierung in der Regel nicht vor der nächsten Wiederholungsprüfung innerhalb von 30 Jahren erneut zu prüfen.

Bei der Sanierung von Leitungen gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, die von der Art des Schadens, Material und Lage der Leitung abhängen. Vom kompletten Austausch einer Leitung bis hin zu punktuellen Reparaturen oder auch grabenlose Sanierungen, sog. Liner-Verfahren, Die Sanierung kann grundsätzlich von allen Fachfirmen durchgeführt werden, auch wenn diese nicht auf der Liste der zugelassenen Sachkundigen aufgeführt sind. Bei der Auswahl der Fachbetriebe sollten Sie darauf achten, dass diese eine  ausreichenden fachlichen Qualifikationen und Leistungsfähigkeit haben, um die erforderliche Sanierung ordnungsgemäß durchzuführen. Bitte denken Sie daran, dass nach der Durchführung der Sanierung eine erneute Zustands- und Funktionsprüfung von einem Sachkundigen durchzuführen ist. Die Prüfbescheinigung ist der Stadt Kempen – Tiefbauamt vorzulegen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass von Seiten der Stadt Kempen keine Empfehlungen zu Sanierungsfirmen ausgesprochen werden dürfen.

Wenn Sie sich zum Thema Zustands- und Funktionsprüfung noch näher informieren möchten, sind wir auch persönlich für Sie da und beantworten Ihre Fragen. Die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.

Sie können Ihre Fragen auch schriftlich zusenden,

Als weitere Möglichkeit bietet die Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem Städte- und Gemeindebund eine kostenlose Beratung rund um das Thema Zustands- und Funktionsprüfung an: Tel.: 0 211 / 38 09 300;  E-Mail: abwasser@verbraucherzentrale.nrw.de

Weitere Informationen:

Faltblatt Sanierung privater Abwasserleitungen (PDF)

Faltblatt Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen: Beschreibung der Prüfverfahren (PDF)

Wasserschutzgebiete Kempen (PDF, 700KB)

Abwasserbeseitungssatzung der Stadt Kempen

Landeswassergesetz NRW

Selbstüberwachungsverordnung Abwasser

Info-Seite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)

Link zm Bildreferenzkatalog (PDF)

Suchmaschine zur Suche von Sachkundigen Firmen

Musterbescheinigung über das Ergebnis der Prüfung (PDF)

Internetseite der Verbraucherzentrale NRW zum Thema Kanal

Informationsbroschüre der Verbraucherzentrale (PDF)

Broschüre „Private Abwasserleitungen“, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (PDF)

Ansprechpartner:

Tiefbauamt
Allgemeine Auskünfte:
0 21 52 / 917-4934
Technische Auskünfte:
0 21 52 / 917-4052

Adresse

Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen

Erreichbarkeit

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14 bis 16.30 Uhr
Freitag
8.30 bis 13 Uhr

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