© © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Grundschulen

Anmeldung der Kempener Schulneulinge zur Grundschule 

Die neuen Termine für die Anmeldungen zur Grundschule zum Schuljahr 2025/2026 werden nach den Sommerferien bekannt gegeben werden. 

Infoabende an den Grundschulen

Um den Eltern und Erziehungsberechtigten die Wahl der Grundschule für ihr Kind zu erleichtern, führen die städtischen Grundschulen im Stadtteil Kempen, St. Hubert und Tönisberg Informationsabende durch. Hier stellt die jeweilige Schule ihr eigenes Schulprofil vor und gibt viele Hinweise zur Einschulung des Kindes. Des Weiteren erhalten die Erziehungsberechtigten die Gelegenheit, Fragen rund um die Einschulung des Kindes zu stellen. Zu diesen Veranstaltungen sind Sie herzlich eingeladen. Informationen über die Schule finden Sie auch auf der jeweiligen Homepage.

SchuleKontaktTerminOrt
Gem. Grundschule Tönisberg, Helmeskamp 9Schulleiterin: Frau Karst 
www.grundschule-tönisberg.de
Tel.: 0 28 45 / 3 95 84 50 
E-Mail: sekretariat.toenisberg@t-online.de
Dienstag, 1.10.2024
19 Uhr
Gem. Grundschule Tönisberg
Gem. Grundschule St. Hubert, Hohenzollernplatz 21Schulleiterin: Frau Radtke 
www.grundschule-st-hubert.de
Tel.: 0 21 52 / 75 75 
E-Mail: sekretariat.st-hubert@t-online.de
Montag, 7.10.2024
19 Uhr
Forum St. Hubert
Hohenzollernplatz 19
Kath. Grundschule Wiesenstraße, Wiesenstraße 68Schulleiter: Herr Ungruhe 
www.kg-wiesenstrasse.de
Tel.: 0 21 52 / 24 50
E-Mail: sekretariat@kg-wiesenstrasse.de
Dienstag, 8.10.2024
19 Uhr
Kath. Grundschule Wiesenstraße
Astrid-Lindgren-Schule (Kath. Grundschule), Straelener Straße 2Schulleiterin: Frau Stammen 
www.astrid-lindgren-schule-kempen.de
Tel.: 0 21 52 / 56 00
E-Mail: sekretariat@als-kempen.nrw.schule
Mittwoch, 9.10.2024
19 Uhr
Astrid-Lindgren-Schule
Regenbogenschule (Gem. Grundschule), Eichendorffstraße 12Schulleiter: Herr Herz 
www.regenbogenschule-kempen.de
Tel.: 0 21 52 / 47 35 
E-Mail: sekretariat@regenbogen.nrw.schule
Donnerstag, 10.10.2024
19 Uhr
 Turnhalle Eichendorffstraße

Wann ist mein Kind schulpflichtig?

Alle Kinder, die bis einschließlich zum 30. September 2019 geboren sind und bisher nicht eingeschult wurden, werden am 01. August 2025 schulpflichtig und sind laut Schulgesetz von ihren Sorgeberechtigen an einer gewünschten Grundschule anzumelden.

Kinder die nach dem 30. September 6 Jahre alt werden, können, wenn diese die notwendige Schulreife besitzen, vorzeitig an einer gewünschten Grundschule angemeldet werden.

Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme des Kindes unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Wie kann ich mein Kind zur Grundschule anmelden?

Bei der Stadt Kempen wurde über das Rechenzentrum OWL-IT das Online-Anmeldeverfahren „www.schulbewerbung.de“ zum Schuljahr 2025/2026 eingeführt. Hier können die Sorgeberechtigten ihr Kind bequem von zuhause aus anmelden. Das Verfahren umfasst alle Grundschulen in der Stadt Kempen.

Die Bewerbung (Anmeldung) zur Grundschule muss in dem Zeitraum vom 11.10.2024 bis 05.11.2024 vorgenommen werden.

Wie logge ich mich ein?

Mit einem Handy, Tablett oder PC die Seite www.schulbewerbung.de aufrufen. Dort im System für Schülerinnen und Schüler auf „Neues Konto“ klicken.

Die Kontoerstellung läuft Hand in Hand mit dem Onlineservice „BundID“. Für die weitere Bearbeitung ist es erforderlich, ein BundID-Konto anzulegen. BundID ist ein zentrales Bürgerkonto und kann für zunehmend mehr Dienstleistungen der Behörden genutzt werden.

Ich habe kein BundID-Konto was nun?

BundID bietet mehrere Möglichkeiten / Optionen an, ein eigenes Konto anzulegen. Durch scrollen die passende Option auswählen und ein Konto angelegen. Anschließend erfolgt die Zurückleitung zu „schulbewerbung.de“ und es kann mit dem Prozess fortgefahren werden.

Nach der Zurückleitung zu „schulbewerbung.de“ wird von dem Chatassistenten gefragt, ob der Code einscannt oder händisch eingeben werden soll. Kinder die vorzeitig angemeldet werden erhalten über die Stadt Kempen keinen Start-code. Diese können im Online-Anmeldeverfahren ohne Startcode angemeldet werden.

Durch das Programm wird ein Bewerbungsformular (Anmeldeformular) erzeugt. Die Daten werden zum Zwecke der Weiterverarbeitung bei der zuständigen Behörde gespeichert.

Sorgeberechtigten, die keinen Internetzugang haben, oder mit dem Speichern der Daten im Online-Verfahren nicht einverstanden sind, können sich bei Bedarf telefonisch im Amt für Schulverwaltung und Sport melden und einen Termin für die Anmeldung absprechen. Hierzu besteht die Möglichkeit vom 21. bis 28. Oktober 2024.

Ansprechpartnerin: Frau Gatzweiler, Tel. 0 21 52 / 917-3102

Sprechzeiten:
montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr
montags bis donnerstags von 13.30 bis 16 Uhr

Welche Unterlagen sind zur Anmeldung erforderlich?

Für die Anmeldung muss die Geburtsurkunde und bei alleinigem Sorgerecht ein entsprechender Nachweis (Urteil oder Negativbescheinigung vom Jugendamt) in der Schule abgegeben werden. Hierzu werden die Sorgeberechtigten zu gegebener Zeit durch die aufnehmende Schule aufgefordert.

Bei getrenntlebenden oder geschiedenen Sorgeberechtigten mit gemeinsamem Sorgerecht muss die Unterschrift beider Sorgeberechtigten auf dem Bewerbungsformular erfolgen. Das Bewerbungsformular erhalten Sie bei der Registrierung im Online-Anmeldeverfahren www.schulbewerbung.de (siehe oben).

Für den Austausch von Informationen zwischen der aufnehmenden Grundschule und der Kindertageseinrichtung steht ein Formular (Einwilligungserklärung) zur Verfügung.

Das Bewerbungsformular und die Einwilligungserklärung können im Online-Anmeldeverfahren www.schulbewerbung.de, nachdem diese von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben wurden, wieder hochgeladen werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit die Unterlagen nach der Bewerbung (Anmeldung) in der aufnehmenden Schule abzugeben oder per Post an diese zu schicken.

An welcher Schule melde ich mein Kind an?

Da die Stadt Kempen keine Schulbezirke eingerichtet hat, können die Kinder an jeder Grundschule angemeldet werden. Es wird empfohlen, die Kinder möglichst an einer wohnortnahen Schule anzumelden. Sollten die Kinder nicht an der nächstgelegenen Grundschule anmelden werden, besteht kein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung. Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.

Sofern die Schule freie Kapazitäten hat, nimmt sie auch andere Kinder auf. Grundsätzlich kann die Aufnahme abgelehnt werden, wenn die vom Schulträger festgelegte Aufnahmekapazität erschöpft ist.

An einer Bekenntnisschule haben Kinder, die dem Bekenntnis angehören, bei der Aufnahme einen Vorrang gegenüber den anderen Kindern.

Überprüfung des Entwicklungstandes des Kindes

Unabhängig von der Anmeldung müssen sich die Grundschulen ein Bild vom Entwicklungsstand jedes einzelnen Kindes machen. Durch die Grundschule erhalten die Sorgeberechtigten bis spätestens Mitte Januar 2025 eine schriftliche Benachrichtigung, an welcher Schule das Kind im Rahmen eines einheitlichen Verfahrens zur Ermittlung des Entwicklungsstandes (Schulspiel) getestet wird und wann der Termin dafür mit der Schule abgestimmt werden kann.

Einschulungsuntersuchung

Alle Kinder, die für die Schule angemeldet werden, müssen an der Schuleingangsuntersuchung, zur Erstellung des amtsärztlichen Gutachtens, teilnehmen. Vom Gesundheitsamt werden sie zu dieser Untersuchung eingeladen. Im Rahmen dieser Untersuchung wird festgestellt, ob das Kind altersgemäß entwickelt ist und die geistigen und körperlichen Voraussetzungen ausreicht, um die Anforderungen in der Grundschule erfüllen zu können.

Sollte sich bei dieser Untersuchung herausstellen, dass das Kind noch nicht schulfähig ist und erst im darauffolgenden Jahr eingeschult werden kann, müssten die Kosten für die im darauffolgenden Jahr zu wiederholende Einschulungsuntersuchung von den Sorgeberechtigten selbst getragen werden, da die Stadt Kempen diese Kosten nur einmal übernimmt.

Nur wenn erwartet werden kann, dass ein Kind die für den Schulbesuch erforderlichen Voraussetzungen besitzt und in seinem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt ist, ist eine vorzeitige Einschulung sinnvoll. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des amtsärztlichen Gutachtens.

Einschulungsuntersuchung – vorzeitig angemeldete Kinder

Sollte sich bei dieser Untersuchung herausstellen, dass das Kind noch nicht schulfähig ist und erst im darauffolgenden Jahr eingeschult werden kann, müssten die Kosten für die im darauffolgenden Jahr zu wiederholende Einschulungsuntersuchung von den Sorgeberechtigten selbst getragen werden, da die Stadt Kempen diese Kosten nur einmal übernimmt.

Nur wenn erwartet werden kann, dass ein Kind die für den Schulbesuch erforderlichen Voraussetzungen besitzt und in seinem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt ist, ist eine vorzeitige Einschulung sinnvoll. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des amtsärztlichen Gutachtens.

Wann bekomme ich eine Aufnahmebestätigung?

Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens entscheidet die Schulleitung im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität über die Aufnahme.

Die Anmeldung des Kindes ist nicht mit der tatsächlichen Aufnahme gleichzusetzen.

Im Frühjahr 2025 erhalten Sie von der Schulleitung eine offizielle Aufnahmebestätigung.

Informationen zur Zurückstellung von Schulneulingen

Alle Kinder, die in die Schule kommen, müssen an einer Schuleingangsuntersuchung im Gesundheitsamt Viersen, zur Erstellung des amtsärztlichen Gutachtens, teilnehmen. Die Schuleingangsuntersuchung ist in Nordrhein-Westfalen gesetzlich vorgeschrieben. Vom Gesundheitsamt werden Sie zu dieser Untersuchung eingeladen. Im Rahmen dieser Untersuchung wird festgestellt, ob Ihr Kind altersgemäß entwickelt ist und die geistigen und körperlichen Voraussetzungen ausreichen, um die Anforderungen in der Grundschule erfüllen zu können.

Schulpflichtige Kinder können nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Zurückstellungen wird es daher nur in Ausnahmefällen geben. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Sollten Sie eine Zurückstellung Ihres Kindes wünschen, ist es hilfreich, fachärztliche oder fachtherapeutische Stellungnahmen schon zur Schuleingangsuntersuchung dem schulärztlichen Dienst vorzulegen. Außerdem sollten Sie die Kindertageseinrichtung Ihres Kindes frühzeitig über Ihr Vorhaben und den weiteren Verlauf informieren. Im Falle einer Zurückstellung ist es wichtig, die Kindertagesstätte umgehend zu benachrichtigten, da ansonsten der Platz anderweitig vergeben wird.

Zurückgestellte Kinder müssen für das kommende Schuljahr erneut angemeldet.

Für weitere Fragen zur Anmeldung können Sie sich gerne an die Schulen und das Amt für Schulverwaltung und Sport wenden.

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