Datenschutzinformationen der Fachbereiche
Da die Art der Verarbeitung und Speicherung von Daten in Abhängigkeit von der jeweiligen Dienstleistung / des jeweiligen Arbeitsbereiches erfolgt, finden Sie nachfolgend Datenschutzerklärungen für spezielle Sachthemen.
Datenschutz-Information Meldeangelegenheiten
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
Vorbemerkung
Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz - BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§ 17 Absatz 2 BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer Einzugsmeldungen nicht, nicht richtig oder verspätet abgibt, sich nicht oder verspätet abmeldet oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Stadt Kempen
Buttermarkt 1
47906 Kempen
rathaus@kempen.de
2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:
Stadtverwaltung Kempen
Buttermarkt 1
47906 Kempen
datenschutz@kempen.de
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Meldebehörde hat nach § 2 Absatz 1 BMG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Meldebehörde genutzt, um nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegisterauskünfte (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informationsbedürfnissen sowohl nicht-öffentlicher Stellen und Privatpersonen als auch öffentlicher Stellen Rechnung zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken (§ 2 Absatz 3 BMG). Zu bestimmten Anlässen erfolgen regelmäßige Datenübermittlungen (§§ 36, 43 BMG; 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) an andere öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Darüber hinausgehende, auch regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Datenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
a) Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe § 2 Bundesdatenschutzgesetz), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und Suchdiensten aus dem Melderegister Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit (Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist.
b) Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen erhalten auf Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft über einzelne personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann Privatpersonen und nicht-öffentlichen Stellen auf Antrag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z.B. ein bestimmter Geburtsjahrgang) und über bestimmte personenbezogene Daten erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden kann. Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nicht-öffentlichen Stellen gleichgesetzt.
c) Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Meldedaten erhalten.
d) Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Daten erhalten.
e) Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern lediglich einzelne abschließend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten.
e) Der Wohnungseigentümer/Wohnungsgeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber hinaus durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er bestätigt hat, bei der Meldebehörde angemeldet hat.
f) An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermittlung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der Datenschutz-Grundverordnung übernehmen.
5. Dauer der Speicherung
Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsdatums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht mehr verarbeitet werden. Für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO).
Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz können den Hinweisen auf dem Meldeschein entnommen werden.
7. Widerrufsrecht bei Einwilligungen
Die Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat (§ 44 Absatz 3 Satz 1 BMG i.V.m. Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO). Die Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde.
8. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Hausanschrift: Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf
Tel.: 02 11 / 3 84 24 - 0, Fax-Nr.: 02 11 / 3 84 24 - 10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Zum Herunterladen:
- Datenschutzerklärung für Meldeangelegenheiten pdf, nicht barrierefrei
Datenschutz-Information SEPA
Allgemeine Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
SEPA Lastschriftverfahren
Diese Information dient der Transparenz im Umgang mit personenbezogenen Daten zum Zwecke der Stadtkasse und / oder Vollstreckung bei der Stadt Kempen. Im Folgenden wird darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben, bei wem sie erhoben, gespeichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitgestellt und / oder gelöscht werden.
Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert, aus diesem Grund erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO),
Im Zusammenhang mit der Stadtkasse und / oder Vollstreckung von privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Forderungen der Stadt Kempen durch die Stadtkasse oder die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde der Stadt Kempen werden personenbezogene Daten erhoben. Auf nachfolgende Datenschutzhinweise wird verwiesen:
Verantwortlich gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO
Stadt Kempen
Kämmereiamt
Stadtkasse
Buttermarkt 1
47906 Kempen
Tel.: 0 21 52 / 917 - 0
www.kempen.de
Datenschutzbeauftragte/r gem. Art. 37 DSGVO
Stadt Kempen
Datenschutzbeauftragter
Buttermarkt 1
47906 Kempen
E-Mail: datenschutz@kempen.de
Zweck/e der Datenverarbeitung
Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren.
Wesentliche Rechtsgrundlagen
Die Erhebung von personenbezogenen Daten ist erforderlich, um die Durchführung des Haushalts- und Kassenwesens und die Anforderungen der Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) gewährleisten zu können. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der seit 25.05.2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des derzeit gültigen Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Soweit eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z.B. Kontodaten im Rahmen eines SEPA-Lastschriftmandates) erteilt wurde, ist nach Art. 6 (1) Buchstabe a DSGVO die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Basis dieser Einwilligung gegeben. Ihre personenbezogenen Daten werden von der Stadtkasse der Stadt Kempen zum Einzug wiederkehrender Zahlungen für die von Ihnen im SEPA-Lastschriftmandat angegebenen Kassenzeichen verwendet. Die Verarbeitung der uns von Ihnen im SEPA-Lastschriftmandat mitgeteilten und Sie betreffenden personenbezogenen Daten erfolgt mit Ihrer Einwilligung. Sie haben das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen die erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere Zwecke verarbeitet werden (Weiterverarbeitung).
Empfänger / Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Innerhalb der Stadt Kempen erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf personenbezogene Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen. Externe Empfänger von personenbezogenen Daten können unter anderem sein:
- Bankeninstitute
- Druckdienstleister sowie Technische Dienstleister im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung über den Dachverband kommunaler IT-Dienstleister KRZN
- Postdienstleister
- Sonstige Dritte, für die die betroffenen Personen eine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben oder eine rechtliche Befugnis zur Datenübermittlung besteht (z.B. Bundes- und Landesbehörden sowie Betreuer, Rechtsanwaltschaft, Insolvenzverwalter, Steuerberater)
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen
Der § 59 der KomHVO NRW regelt die grundsätzliche Dauer der Speicherung von Daten i.R.d. Finanzbuchhaltung. Die Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten i.V.m. der Vollstreckungstätigkeit erfolgt wiederum nach Maßgabe der Artikel 17 und 18 DSGVO. Demnach werden die personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht, wenn diese für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind, die betroffene Person eine in dieser Verbindung erforderliche Einwilligung widerrufen hat, eine unrechtmäßige Datenverarbeitung vorliegt und / oder die Löschung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Gesetzliche und / oder auf anderen Rechtsvorschriften beruhende Aufbewahrungsfristen können einer Löschung entgegenstehen.
Absichtserklärung Datenübermittlung an Drittland oder eine internationale Organisation gem. Art. 44 - 50 DSGVO
Es ist nicht beabsichtigt, die Daten an ein sog. Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
Rechte der betroffenen Person
Wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, haben betroffene Personen folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
Widerrufsrecht bei Einwilligung
Erfolgte die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch eine Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 Buchst. a oder Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DSGVO kann die Einwilligung gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Gem. Art. 77 DSGVO i.V.m. § 29 DSG NRW kann sich jeder an die oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mit dem Vorbringen wenden, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in seinen Rechten verletzt worden zu sein (Kontaktdaten: siehe unten).
Zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 26 DSG NRW
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Hausanschrift:
Kavalleriestraße 2 bis 4
40213 Düsseldorf
Tel.: 02 11 / 3 84 24 - 0
Fax-Nr.: 02 11 / 3 84 24 - 10,
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Web: www.ldinrw.de
Datenschutz-Informationen Ordnungswidrigkeiten
Verarbeitungstätigkeit: Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr (Parküberwachung)
Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. Weisungsgebende Stelle:
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen.
Überwachung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und allgemeinen Ordnungswidrigkeiten.
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 DSGVO, Art. 3 DSG NRW i.V.m. Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Verordnung über Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht (ZuVOWiG); Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrsgesetz (StVG), Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungsbehördengesetz (OBG) oder Spezialgesetzen im Einzelfall
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- Kraftfahrtbundesamt, Kennzeichenanfrage i.V.m. Halterauskunft
- Kraftfahrtbundesamt, Feststellung Fahreignungsregister Eintrag
- Kraftfahrtbundesamt, Mitteilung bei Bedarf an das Fahreignungsregister (Einträge setzen)
- Zentrale Bußgeldstelle in NRW, Anzeigenerstattung
- Zulassungsstellen, Kennzeichenanfrage
- Meldeämter, Anschriftenermittlung
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien
Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
- Vorgangsdaten: Ein Jahr ab Erledigung gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO, § 49c Abs. 5 OWiG i.V.m. § 489 StPO.
- Zahlungsrelevante Daten: Es gelten die landesspezifischen Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung NRW.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15 bis 21 und 77 zu:
- Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
- Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,
- Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Art. 6 DSGVO, Art. 3 DSG NRW i.V.m. Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Verordnung über Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht (ZuVOWiG); Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrsgesetz (StVG), Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungsbehördengesetz (OBG) oder Spezialgesetzen im Einzelfall
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Bürgermeister der Stadt Kempen
Herr Christoph Dellmans
Buttermarkt 1
47906 Kempen
Tel.: 0 21 52 / 917 - 0
E-Mail: vps@kempen.de.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragter der Stadt Kempen
Tel.: 0 21 52 / 917 - 287
E-Mail: datenschutz@kempen.de
Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel. 02 11 / 3 84 24 - 0
Fax 02 11 / 3 84 24 - 10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de.
Datenschutzinformationen (alphabetisch) | Fachamt |
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Finanzen - Datenschutzinformation nach Artikel 13 EU-DSGVO (PDF, 352.34 KB) | Kämmereiamt |
Heimatpreis - Datenschutzinformation nach Artikel 13 EU_DSGVO (PDF, 347.52 KB) | Stadtmarketing |
Newsletter Kultur - Datenschutzinformation nach Artikel 13 EU-DSGVO (PDF, 357.78 KB) | Kulturamt |
Schadenersatz - Datenschutzinformation nach Artikel 13 EU-DSGVO (PDF, 349.77 KB) | Rechtsamt |
Vergabe - Datenschutzinformation nach Artikel 13 EU-DSGVO (PDF, 351.68 KB) | Rechtsamt |