© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

63. Änderung des Flächennutzungsplans – Südlich Hausheckweg -

Der Bedarf und die Nachfrage an Wohnraum in Kempen ist anhaltend hoch. Kempen zählt nach der Baulandmobilisierungsverordnung NRW zu den Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Um weitere Wohnbauflächen mobilisieren zu können, soll im Kempener Westen, südlich des Hausheckwegs, entsprechend die Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ geändert werden.

Im Zuge des Änderungsverfahrens werden auch redaktionelle Anpassungen in dem Bereich vorgenommen. Diese beziehen sich auf das vorhandene Regenrückhaltebecken, welches als „Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen“ dargestellt werden soll, die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche entsprechend der vorhandenen Kindertagesstätte sowie die Anpassung der Darstellung der Trasse der Haupterschließung im Kempener Westen an die örtlichen Gegebenheiten.

Die Veröffentlichung des Entwurfs der 63. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit vom 04.11. bis einschließlich 06.12.2024 an dieser Stelle und zusätzlich durch öffentliche Auslegung bei der Stadtverwaltung Kempen in 47906 Kempen, Buttermarkt 1, Planungs-, Bauordnungs- und Denkmalamt.

Die Unterlagen finden Sie im Ratsinformationssystem:

Vorgang 2024/D61/262 - SD.NET RIM | Stadt Kempen

Weitere Informationen finden Sie in der ortsüblichen Bekanntmachung.

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