Bebauungsplan Nr. 169 – Wohnbebauung südlich Krefelder Weg –
Der Bedarf und die Nachfrage an Wohnraum in Kempen ist anhaltend hoch. Kempen zählt nach der Baulandmobilisierungsverordnung NRW zu den Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Um weitere Wohnbauflächen mobilisieren zu können, sollen südlich des Krefelder Wegs, auf den Flächen einer ehemaligen Gärtnerei, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung mit Wohngebäuden geschaffen werden.
Ziel ist die Entwicklung eines Wohngebiets mit rund 120 Wohneinheiten in Form von Doppel- Reihen- und Mehrfamilienhäusern sowie Grün- und Freiflächen zwischen der Wohnbebauung und dem Kempener Außenring.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 169 erfolgt in der Zeit vom 04.11. bis einschließlich 06.12.2024 an dieser Stelle und zusätzlich durch öffentliche Auslegung bei der Stadtverwaltung Kempen in 47906 Kempen, Buttermarkt 1, Planungs-, Bauordnungs- und Denkmalamt.
Die Unterlagen finden Sie im Ratsinformationssystem:
Vorgang 2024/D61/259 - SD.NET RIM | Stadt Kempen
Weitere Informationen finden Sie in der ortsüblichen Bekanntmachung.