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Bundestagswahl 2021 | Hygienemaßnahmen am Wahlsonntag

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Freie und geheime Wahlen sind eins der wichtigsten Grundrechte in Deutschland. Gleichzeitig stellt die Durchführung von Wahlen in Zeiten einer Pandemie alle Beteiligten vor Herausforderungen. Damit die Wahl für alle Wähler*innen und auch für alle Helfer*innen sicher ablaufen kann, stellt die Stadt Kempen nun ihre Hygienemaßnahmen vor.

Als wichtigste Regeln gelten die bereits wohl bekannte Maskenpflicht sowie die Abstandsregeln. Vor und in den Wahllokalen werden Wähler*innen gebeten, stets mindestens einen Abstand von 1,50 m einzuhalten und in den Wahlräumen zusätzlich eine Maske (FFP2-Maske oder OP-Maske) zu tragen. Wähler*innen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, halten bitte ein ärztliches Zeugnis bereit, welches auf Verlangen dem Wahlvorstand vorzulegen ist.

Die 3G-Regeln (Geimpfte, Genesene, Getestete) finden auf die Stimmabgabe im Wahllokal keine Anwendung.

Informationen zum eigenen Wahllokal befinden sich auf der Wahlbenachrichtigung und sind darüber hinaus auch im Online-Wahllokal-Finder zu finden.

Am Tag der Wahl werden in fast allen Wahllokalen separate Ein- und Ausgänge vorbereitet sein und es wird regelmäßig gelüftet. Darüber hinaus bittet die Stadt Kempen die Bürger*innen nach Möglichkeit nicht zu den bekannten „Stoßzeiten" (z.B. 15 Uhr) wählen zu gehen, sondern die komplette Wahlzeit zwischen 8 und 18 Uhr zu nutzen.

Einen Überblick über alle am Wahltag geltenden Hygienemaßnahmen finden Sie hier:

  • Jedes Wahllokal wurde geprüft und in fast allen Wahllokalen gibt es getrennte Ein- und Ausgänge. Im Wahllokal wird auf eine ausreichende und regelmäßige Lüftung geachtet.
  • Das persönliche Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung bzw. auch über den Online-Wahllokal-Finder zu finden.
  • Bitte versuchen Sie die „üblichen und vielen Wähler/Innen bekannten Stoßzeiten" wie z. B. „um 15 Uhr" zu entzerren und nutzen die Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr.
  • Eigene Stifte dürfen und sollen gerne mitgebracht werden; es sind jedoch ausreichend Stifte im Wahllokal vorhanden, die nach jedem Gebrauch sorgfältig desinfiziert werden.
  • Bitte halten Sie mindestens 1,50 m Abstand vor, während und nach dem Wahlgang zu anderen Personen (insbesondere in einer evtl. Warteschlange).
  • In den Wahlräumen und auf den Zuwegen besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske (OP-Maske, FFP2-Maske). Dies gilt nicht für die Wahlvorstände, sofern ein Mindestabstand von 1,50 m gewährleistet ist.
  • Wähler*innen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, halten bitte ein ärztliches Zeugnis bereit, welches auf Verlangen dem Wahlvorstand vorzulegen ist.
  • Nutzen Sie bitte vor Betreten des Wahlraumes die Handdesinfektion am Eingang des Wahllokals.
  • Die 3-G-Regelung (Geimpfte, Genesene, Getestete) findet auf die Stimmabgabe im Wahllokal keine Anwendung.
  • Es sollen in der Regel nicht mehr als 2 Wähler*innen im Wahllokal sein, da zwei Wahlkabinen zur Verfügung stehen.
  • Die Wahlvorstände wurden geschult, um die Hygiene-Vorgaben umzusetzen. Bitte unterstützen Sie uns, bei der Umsetzung des Hygienekonzeptes zum Schutz aller Beteiligten vor Ort.

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