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Energie- und Gasmangellage: Weitere Einsparmaßnahmen im Kreis Viersen

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Pressemitteilung Kreis Viersen

Ab 1. September ist die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) in Kraft getreten und legt nunmehr bis Ende Februar 2023 verbindlich die kommunalen Rahmenbedingungen fest.

In Räumen, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Computern sitzen, soll auf maximal 19 Grad geheizt werden. Bereiche für Besucher und Flure sowie Foyers werden zukünftig gar nicht mehr beheizt. Die Beleuchtung von Außengebäuden und Baudenkmälern darf nicht mehr nur aus repräsentativen Gründen erfolgen. Sofern sie zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren dienen, dürfen sie aus Sicherheitsgründen angestrahlt werden.

„Die neue Energieeinsparverordnung der Bundesregierung soll dazu beitragen, das Sparziel von 20 Prozent zu erreichen. Gegenwärtig prüfen wir als Kreisverwaltung ergänzend noch weitere Einsparmaßnahmen, die wir umsetzen können. Im Hinblick auf die angespannte Gasversorgungslage sehen wir uns in der Verantwortung, jedes mögliche Potenzial auszuschöpfen“, so Landrat Dr. Andreas Coenen

Vor dem Hintergrund der Einsparmaßnahmen hat sich der Kreis Viersen gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf eine Schließung der Verwaltungsgebäude zwischen Weihnachten und Neujahr verständigt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises, der Städte und Gemeinden sind sensibilisiert, aktuell noch sorgsamer mit den Ressourcen Wasser und Strom umzugehen. Weiterhin steht der Kreis mit den Städten und Gemeinden im stetigen Austausch.

„Um der Rationierung von Gas entgegen zu wirken, gilt die Devise, so viel Energie zu sparen, wie es nur geht. Als Bürgermeisterin und Bürgermeister der Städte und Gemeinden können wir ebenfalls durch eigene Maßnahmen hier einen großen Hebel in Bewegung setzen. Dabei hoffen wir auch auf das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger“, sagt Karl-Heinz Wassong, Bürgermeister Niederkrüchten und Sprecher der Bürgermeisterin und Bürgermeister. 

Einige kreisangehörige Städte haben bereits erste Schritte eingeleitet, wie beispielsweise die Schließung des Hallenbads in Brüggen. Die Einschätzung der Sparpotenziale durch beispielsweise Schließung von Einrichtungen entscheiden die Kommunen und Gemeinden individuell. Der Kreis Viersen steht hier moderierend und beratend zur Seite und unterstützt jegliche Einsparung von Energie.

Weitere Informationen, Maßnahmen und Kontaktadressen für den Kreis Viersen finden Bürgerinnen und Bürger auf der folgenden Internetseite: www.kreis-viersen.de/gasmangel

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