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Sozialdienst katholischer Frauen informiert über Vorsorgevollmacht

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Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) informiert am 24.06.2024 über das Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. 

Eine Vollmacht ist notwendig für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine persönlichen Angelegenheiten zu regeln.
Um die Vollmacht sollte man sich am besten schon frühzeitig kümmern, um für den Fall der Fälle vorbereitet zu sein. Besteht keine Vollmacht, können wichtige Angelegenheiten durch einen Angehörigen nicht geregelt werden.

Die Veranstaltung am 24.06.2024 findet um 17.30 Uhr in den Räumlichkeiten des Quartiersbüros Hagelkreuz, Concordienplatz 7, statt.
Die Mitarbeitenden des SkF – Nicole Ullrich, Oliver Chlosta und Ingrid Welzel – stehen außerdem jeden Donnerstag nach Terminabsprache zu allen Fragen rund um gesetzliche Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung bereit. 

Die Beratung ist kostenlos.
Sie erreichen den SkF unter der Rufnummer 02152-2387 oder per E-Mail: info@skf-kempen.de

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