© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Reisepass

Wenn Sie einen Reisepass beantragt haben, können Sie hier feststellen, wie der Bearbeitungsstatus ist. Sie benötigen dazu die 10-stellige Antragsnummer, die Ihnen bei Antragstellung ausgehändigt wurde.
Folgen Sie dem nachfolgenden Link: Passauskunft - Online

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, ohne Visum in über 160 Staaten weltweit zu touristischen Zwecken einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie vor allem, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. 

Seit dem 01.03.2017 werden die neue Generation elektronischer Reisepässe (eReisepass 3.0) von der Bundesdruckerei hergestellt. 

Der eReisepass enthält im Passvorderdeckel einen Chip, in dem das Gesichtsfeld gespeichert wird. Zusätzlich werden die Fingerabdrücke des rechten und linken Zeigefingers gespeichert. In Reisepässen von Antragstellern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke gespeichert. Die bei der Passbehörde gespeicherten Fingerabdrücke sind spätestens nach der Aushändigung des Passes an den Passbewerber zu löschen.

Eine Eintragung von Kindern in den Reisepass der Eltern ist nicht möglich.

Lichtbilder

Für die Bilder im Reisepass gibt es feste Vorgaben. Benötigt wird ein aktuelles Lichtbild in der Größe 45 Millimeter mal 35 Millimeter im Hochformat ohne Rand, wobei das Gesicht in einer Höhe von mindestens 32 Millimeter darzustellen ist. Es muss die Person in einer Frontalaufnahme und mit unverdeckten Augen zeigen. Der Hintergrund muss einfarbig hell sein (idealerweise neutralgrau) und einen Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen.

Express-Reisepass

Kann ein Reisepass vor Antritt einer Reise nicht rechtzeitig innerhalb der normalen Lieferzeit der Bundesdruckerei GmbH geliefert werden, kann ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden.
Expresspassbestellungen, die werktags (Montag bis Freitag) bis 12 Uhr in der Bundesdruckerei eingehen, werden spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12 Uhr, an die Behörde zugestellt. Fällt die Zustellung auf einen Feiertag (in einem Bundesland), wird die Zustellung am darauffolgenden Werktag vorgenommen. Eine Garantie oder Gewährleistung für die Lieferung innerhalb dieser Frist kann nicht übernommen werden (Haftungsausschluss).

Verlust oder Diebstahl von Pässen

Haben Sie Ihren Pass verloren oder wurde er gestohlen, teilen Sie dies bitte umgehend einer der Service-Stellen mit. Den Vordruck dafür haben die Mitarbeitenden für Sie vorrätig.

Die Ausstellung von Ersatzdokumenten bei Verlust oder Diebstahl von Pässen / Ausweisen ist nur nach Identitätsfeststellung möglich, z. B. durch Vorlage von Führerschein oder anderer Lichtbilddokumente sowie des Familienstammbuches oder der Geburts- oder Heiratsurkunde.

Antragstellung

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss eigenhändig unterschrieben werden, nachdem die Service-Stelle den Antrag im Beisein des Antragstellers ausgefüllt hat. Eine Vertretung ist nicht möglich.

  • Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. 
  • Für die Abholung des Reisepasses können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

Fristen

Die Gültigkeit beträgt bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.

Gebührenrahmen

  • Reisepass: 70,00 €
  • Reisepass mit 48 Seiten: 92,00 €
  • ExpressPass: 102,00 €
  • ExpressPass mit 48 Seiten: 124,00 €
  • Reisepass für Personen unter 24 Jahren: 37,50 €
  • Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: 59,50 €
  • ExpressPass für Personen unter 24 Jahren: 69,50 €
  • ExpressPass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: 91,50 €
Zahlungsarten
  • bar
  • EC-Cash

Bearbeitungsdauer

5 Wochen (oder länger)

Auf den zweiten Klick

Benötigte Unterlagen
  • alter Reisepass - egal ob gültig oder nicht
  • Lichtbild
  • Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • Personalausweis
  • unterschriebene Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten (z.B. beide Elternteile)
  • ggfls. Sorgerechtsbeschluss (bei geschiedenen Ehen), Bestallungsurkunde (in Vormundschaften)
  • Vorlage Ihrer Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde / Ihres Familienbuches, z.B. wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder wenn Daten Ihres Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen
Kontaktinformationen

Die Bearbeitung der Dienstleistungen der Service-Stellen erfolgt nur mit Terminvereinbarung.

Online-Terminreservierung

Diese können Sie vorab über die Online-Terminreservierung buchen. Bitte beachten Sie, dass Sie eine E-Mail-Bestätigung über den von Ihnen gewählten Termin erhalten, in der Sie die Buchung noch abschließend aktivieren müssen.

Vor-Ort-Reservierung

Es besteht auch die Möglichkeit in der Service-Stelle Kempen dienstags und donnerstags zu den angegebenen Zeiten ohne Termin vorzusprechen. Hierzu ist am Anmeldeterminal im Foyer des Rathauses ein Ticket zu ziehen. Die Ticketvergabe ist begrenzt und kann nur nach Verfügbarkeit erfolgen. Hierbei kann es zu Wartezeiten kommen. Fest gebuchte Termine werden vorrangig behandelt. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Di.: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Do.: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

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