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Bauen

Sie wollen neu bauen, umbauen oder Ihr Objekt anders nutzen und haben Fragen zu Ihrem Vorhaben? 

Der Eigentümer eines Grundstücks ist dazu verpflichtet öffentlich-rechtliche Vorschriften einzuhalten. Die Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen trifft hierzu maßgebliche Regelungen. Darüber hinaus sind die planungsrechtlichen Vorschriften, wie z.B. die Festsetzungen des Bebauungsplanes, zu beachten.

Es gibt viele Vorhaben, welche bauordnungsrechtlich keiner Baugenehmigung bedürfen. Die Verfahrensfreiheit entbindet jedoch nicht von der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Es müssen bauordnungsrechtlich z.B. Abstandsflächen oder planungsrechtlich beispielsweise Baugrenzen eingehalten werden. 

Das Sachgebiet Bauaufsicht des Planungs-, Bauordnungs- und Denkmalamtes hilft Ihnen bei Ihren Fragen zu Genehmigungsmodalitäten oder zur Zulässigkeit gerne weiter. Folgende Informationsflyer bieten Ihnen bereits jetzt eine Unterstützung.

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