Denkmäler
Die Untere Denkmalbehörde leitet sowohl die verfahrensrechtlichen Schritte zur Unterschutzstellung als auch im Erlaubnisverfahren. Zudem ist sie erster Ansprechpartner bei gestalterischen und bautechnischen Fragestellungen und steht Ihnen z.B. bei Veränderungen und Umnutzungen gern beratend zur Seite.
Rechtsgrundlage ist das Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW).
Was sind Denkmäler?
Denkmäler sind gemäß § 2 DSchG NRW Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Sie differenzieren sich in Baudenkmäler, Denkmalbereiche, Gartendenkmäler, Bodendenkmäler, Welterbestätten und bewegliche Denkmäler.
Denkmalliste
Die Untere Denkmalbehörde führt die Denkmalliste. In der Denkmalliste der Stadt Kempen sind 265 Baudenkmale, 15 Bodendenkmale und 3 Denkmalbereiche verzeichnet.
Der Altstadtkern und die umgebenden Wallanlagen stehen als Denkmalbereich Nr. 1 und Nr. 2 komplett unter Schutz. Hier geht es im Grundsatz um die Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes und damit um die Wahrung und Weiterentwicklung der hohen Gestaltqualität der historischen Altstadt.