Abschaffung des Kinderreisepasses
Seit dem 01.01.2024 ist es, durch Änderung der Passverordnung, nicht mehr möglich einen Kinderreisepass zu beantragen. Somit ist ab diesem Datum keine Ausstellung, Verlängerung oder Aktualisierung von Kinderreisepässen mehr möglich. Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe bleiben weiterhin gültig, sofern das Kind mit dem eingedruckten Bild noch erkennbar ist.
Innerhalb von Deutschland sind Kinder unter 16 Jahren nicht ausweispflichtig.
Als Alternative kann man für Kinder bereits ab der Geburt einen Personalausweis oder - falls erforderlich - einen elektronischen Reisepass beantragen. In der Regel ist für Reisen innerhalb der Europäischen Union der Personalausweis ausreichend. Informationen über die aktuellen Einreisevorschriften für das jeweilige Urlaubsland liefern hierzu das Reisebüro oder die Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).
Die Produktion kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da keine Sofortausstellung erfolgen kann, sondern die Ausweisdokumente in der Bundesdruckerei in Berlin produziert werden (Lieferzeiten ca. 2-4 Wochen). Zudem könnten sich diese Zeiten aufgrund der Antragsflut in ganz Deutschland erhöhen.
Eine Online-Terminvereinbarung ist möglich.
Erforderliche Unterlagen:
• Aktuelles biometrisches Lichtbild (max. ein halbes Jahr alt)
• Bisheriges Ausweisdokument
• Ggfls. Geburtsurkunde
• Einverständniserklärung unterschrieben von beiden Elternteilen (für Personalausweise für Kinder unter 16 Jahren, für Reisepässe für Kinder unter 18 Jahren)
• Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein.
Gebühren:
• 22,80 € für Personalausweis unter 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre)
• 37,50 € für Reisepass unter 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre)