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Ehrung der Sportbesten und Stadtmeister des Jahres 2023

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Die Leistungen der besten Sportler*innen werden in Kempen traditionell bei der jährlichen Sportlerehrung honoriert - unabhängig davon, ob sie in Disziplinen wie Handball, Fußball oder Volleyball, beim Segeln, Karate, Tennis oder Reiten, beim Wasserball, den Highland Games oder in anderen Disziplinen geglänzt haben.

Gesucht werden nun sowohl die Sportler*innen,die in Kempener Vereinen aktiv sind als auch diejenigen, die in Kempen wohnen, aber 2023 in auswärtigen Vereinen besondere Leistungen erzielt haben. Die Ehrung der Sportbesten und der Stadtmeister erfolgt im Rahmen einer gemeinsam von der Stadt Kempen und dem Stadtsportverband Kempen geplanten Veranstaltung.

Die Sportbesten der Kempener Vereine werden jeweils von diesen an den Stadtsportverband Kempen gemeldet. Personen, die in Kempen wohnen, eine Leistung gemäß den folgenden Richtlinien aber in auswärtigen Vereinen erbracht haben, werden gebeten, sich beim Amt für Schulverwaltung und Sport zu melden.

Die Meldung muss bis zum 19. Januar 2024 schriftlich unter Nachweis der erbrachten Leistungen erfolgen. Ansprechpartner ist Herr Spelmanns, Schorndorfer Str. 18, 47906 Kempen, 0 21 52 / 917 - 3110, marvin.spelmanns@kempen.de.

Folgende Leistungen werden geehrt:

1. Die Sportplakette in Gold mit Urkunde wird aktiven Sportler*innen verliehen
  • für die Teilnahme an Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften in olympischen Disziplinen,
  • für das Aufstellen eines Welt-, Europa- oder Deutschen Rekordes in olympischen Disziplinen,
  • für die Erringung einer Deutschen Meisterschaft in einer olympischen Disziplin,
  • für die Mitwirkung in einer deutschen Nationalmannschaft (und erste Vertretung).
  • für die 25-malige Erringung des Goldenen Sportabzeichens
2. Die Sportplakette in Silber mit Urkunde wird aktiven Sportler*innen verliehen
  • für die Teilnahme an Welt- und Europameisterschaften in nichtolympischen Disziplinen,
  • für das Aufstellen eines Landes- oder Westdeutschen Rekordes in einer olympischen Disziplin,
  • für die Erringung eines 2. bis 3. Platzes bei einer Deutschen Meisterschaft in einer olympischen Disziplin,
  • für die Erringung einer Landes- oder Westdeutschen Meisterschaft in einer olympischen Disziplin
  • für die 20-malige Erringung des Goldenen Sportabzeichens.
3. Eine Sportplakette in Bronze mit Urkunde wird aktiven Sportler*innen verliehen
  • für die Erringung eines 4. bis 6. Platzes bei einer Deutschen Meisterschaft in einer olympischen Disziplin,
  • für die Erringung eines 1. bis 3. Platzes bei einer Deutschen Meisterschaft in einer nicht-olympischen Disziplin,
  • für die Erringung eines 2. bis 3. Platzes bei einer Landes- oder Westdeutschen Meisterschaft in einer olympischen Disziplin,
  • für die 15-malige Erringung des Goldenen Sportabzeichens.
Außerdem kann für hervorragende Leistungen im Sport, die mit den in Ziffer 1 bis 3 genannten Leistungen vergleichbar sind, z. B.
  • Sieger*in in Meisterschaftswettbewerben der Schüler-, Jugend-, Junioren- und Altersklassen,
  • gleichrangige Platzierungen bei DJK-Meisterschaften,
  • eine entsprechende Plakette mit Urkunde verliehen werden.

Für mehrere Erfolge im Laufe eines Jahres wird eine Auszeichnung für die beste Leistung verliehen.

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