© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Förderprogramm zum Klimaschutz geht in die 2. Runde

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Nur rund sechs Wochen hat es gedauert, bis die Mittel des ersten Förderprogramms der Stadt ausgeschöpft waren. Das macht deutlich, wie wichtig das Thema ist und wie groß der Bedarf. Die Stadt Kempen hat sich deswegen entschlossen, in einer zweiten Auflage noch mal 60.000 Euro Fördermittel für den Ausbau von erneuerbaren Energien zur Verfügung zu stellen. Gefördert werden Photovoltaik, Batteriespeicher, Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Steckersolaranlagen und dieses Mal erstmalig auch (E)-Lastenräder.

„Wir möchten als Stadt den Ausbau von erneuerbaren Energien und die Mobilitätswende aktiv vorantreiben, da beides einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet“, erklärt Marie Roosen, Klimaschutzmanagerin der Stadt Kempen. Das neue Förderprogramm ist im Wesentlichen eine Fortsetzung des Programms aus dem Frühjahr, jedoch gibt es ein paar Änderungen.

- Aktuell steht mit 60.000 Euro sogar noch mehr Geld als beim erstem Förderprogramm zur Verfügung. Das Förderprogramm wird mit Mitteln vom Land NRW finanziert, aus der sogenannten „Billigkeitsrichtlinie 2“ zur Kompensation von ausgebliebenen kommunalen Klimaschutz- Investitionen durch die Corona-Pandemie.

- Wie gehabt werden verschiedene Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie mit pauschal mit folgenden Summen gefördert:

500 Euro Förderung erhalten:  

  • Photovoltaik
  • Batteriespeicher
  • Wärmepumpen
  • Solarthermieanlagen.

200 Euro Förderung erhalten

  • Steckersolaranlagen

- Neu ist, dass der Förderantrag auch nach Kauf / Beauftragung der Installation gestellt werden kann, sofern die Anlage nach dem 12. Juli 2022 in Auftrag gegeben wurde. Die Anlage darf jedoch noch nicht installiert worden sein (Steckersolaranlagen sind hiervon ausgenommen).

- Neu dabei ist außerdem, dass auch (E)-Lastenräder mit 750 Euro gefördert werden. Hier ist es wichtig, dass der Antrag bei der Stadt Kempen vor dem Kauf des Lastenrades gestellt wird.

Grundsätzlich gilt: Je Haus bzw. Wohnung und Bürger*in wird nur ein Gegenstand gefördert. Personen, die bereits eine Förderung aus dem ersten Förderprogramm erhalten haben, sind nicht erneut antragsberechtigt.

Alle Infos und Antragsformulare finden Interessierte auf der Webseite der Stadt Kempen unter folgendem Link: www.kempen.de/de/inhalt/foerderprogramm-klimaschutz/

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