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Klimaschutz | Förderprogramm „Erneuerbare Energie in Privathaushalten“

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Das Förderprogramm der Stadt Kempen „Erneuerbare Energien in Privathaushalten“, mit dem die Stadt unter anderem Photovoltaik-Anlagen finanziell fördert, wurde von den Kempener*innen erfreulicherweise gut angenommen. Nach der Veröffentlichung des Förderprogramms am 31. Mai 2022 wurden so viele Anträge gestellt, dass das Förderprogramm nun bereits nach wenigen Wochen ausgeschöpft ist. Ausgeschöpft heißt in diesem Fall: Alle verfügbaren Mittel sind mittlerweile reserviert. Entsprechend bittet die Stadt darum, aktuell keine neuen Anträge mehr zu stellen!

Die Anträge sind nach zeitlichem Eingang bearbeitet worden. Alle Antragsteller*innen, die eine Förderung erhalten, wurden bereits informiert. Leider konnten nicht alle Anträge berücksichtigt werden, für die verbleibenden Antragsteller*innen wurde eine Warteliste angelegt. Sollten nicht alle beantragten Förderprojekte tatsächlich realisiert werden können, haben diejenigen Antragsteller*innen der Warteliste die Möglichkeit, die Förderung zu erhalten.

Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen bittet die Stadt um Verständnis, dass noch nicht alle Antragsteller*innen eine Rückmeldung erhalten haben, ob ihr Projekt förderfähig ist und sie auf die Warteliste aufgenommen werden können.

Für diejenigen, die eine Zusage erhalten haben, geht es wie folgt weiter:

Falls Sie bisher noch keine Rückmeldung erhalten haben: Auf Grund der hohen Anzahl an Anträgen bitten wir um Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Die Anträge wurden und werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen, prüfungsfähigen Antragsunterlagen bearbeitet.

Für diejenigen, die eine Absage erhalten haben/werden: Wir danken Ihnen für Ihr Engagement und wünschen Ihnen trotzdem viel Erfolg bei der Umsetzung.

Neben dem Förderprogramm der Stadt Kempen gibt es weitere Förderungmöglichkeiten vom Bund und Land NRW. Das für Sie passende Förderprogramm vom Bund und Land NRW finden Sie im Förder.Navi unter: https://tool.energy4climate.nrw/foerder-navi

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