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Kultur- und Freizeitpass der Stadt Kempen

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Personen mit geringem Einkommen können den Kultur- und Freizeitpass der Stadt Kempen bei den Service-Stellen im Stadtgebiet beantragen. Hiermit soll die Möglichkeit geboten werden, das städtische Kultur- und Freizeitangebot zu ermäßigten Preisen zu nutzen. Der Rat der Stadt Kempen hat beschlossen, dass folgende Personen ab 10.05.2023 berechtigt sind, den Kempener Kultur- und Freizeitpass in Anspruch zu nehmen:

1. In Kempen lebende Einzelpersonen und Alleinerziehende, deren monatliches Gesamtnettoeinkommen den Betrag von 1.300,00 € nicht übersteigt.

2. In Kempen lebende Ehegatten, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, deren monatliches Gesamtnettoeinkommen den Betrag von 1.900,00 € nicht übersteigt.

3. Die Einkommensgrenzen nach den Ziffern 1 und 2 erhöhen sich bei im Haushalt lebenden Kindern wie folgt:
- Zuschlag je Kind von 0 - unter 6 Jahren 600 €
- Zuschlag je Kind von 6 bis unter 14 Jahren 600 €
- Zuschlag je Kind von 14 bis unter 18 Jahren 700 €
- Zuschlag je volljährigem Kind 700 €

Der so ermittelten Einkommensgrenze ist das gesamte Familiennettoeinkommen gegenüber zu stellen.

4. Bei Empfängern von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II), Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII), Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeldgesetz (WoGG) sowie Beziehern von Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) wird unterstellt, dass die vorliegenden Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

5. Liegt das Gesamtnettoeinkommen zwar innerhalb der jeweiligen Einkommensgrenze, besteht das Einkommen jedoch überwiegend (mehr als 50 %) aus Kapitalerträgen, so wird der Kempener Kultur- und Freizeitpass nicht gewährt.

Der Kultur- und Freizeitpass wird befristet für die Dauer eines Jahres ausgegeben und kann bei Vorliegen der Voraussetzungen verlängert werden.

Weitere Informationen: Stadt Kempen | Kultur- und Freizeitpass.

Der Pass kann nach Online-Terminvereinbarung in den Service-Stellen beantragt werden. Die Beantragung ist auch ohne Termin möglich, jedoch ist die Ticketvergabe hierfür begrenzt und kann nur nach Verfügbarkeit erfolgen. Hierbei kann es zu Wartezeiten kommen.

Weitere Informationen und Öffnungszeiten der Service-Stellen: Stadt Kempen | Service-Stellen

 

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