Maskenpflicht im Kreishaus sowie in den Rathäusern im Kreis Viersen entfällt ab 30. Mai
Pressemitteilung Kreis Viersen
Für alle Besucherinnen und Besucher des Kreishauses und der Rathäuser im Kreis Viersen entfällt ab dem 30. Mai 2022 die Maskenpflicht.
Die Regelung betrifft auch die Einrichtungen des Kreises Viersen, also die Kreismusikschule, die Kreisvolkshochschule, das Kreisarchiv sowie das Niederrheinische Freilichtmuseum.
Das Tragen von FFP2-Masken wird jedoch empfohlen. An den Eingängen der jeweiligen Einrichtung werden weiterhin Masken bereitgestellt.
Auf den Wegfall der Maskenpflicht ab 30. Mai haben sich der Landrat, die Bürgermeisterin und die Bürgermeister verständigt.