Neue Zugangsbedingungen zum Rathaus und den Nebenstellen
Auf Grund der aktuell sehr dynamischen Entwicklung rund um das Corona-Virus können Besucherinnen und Besucher das Rathaus sowie alle Nebenstellen der Stadt ab sofort nur noch mit einem 3G-Nachweis betreten. Entsprechend der neuen Corona-Schutzverordnung müssen Besucherinnen und Besucher Geimpft, Genesen oder Getestet sein. Der Nachweis erfolgt über ein entsprechendes Zertifikat bzw. über einen negativen Testnachweis in Form eines Bürgertests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Die Kontrolle erfolgt durch die Mitarbeitenden am jeweiligen Empfang. Entsprechende Schilder weisen auf die neuen Regelungen hin. Die Maskenpflicht in den städtischen Gebäuden bleibt von dieser Regelung unberührt. Das Tragen einer Maske bleibt weiterhin verpflichtend.
Der Zutritt zum Rathaus auf dem Buttermarkt erfolgt ab sofort ausschließlich über den Haupteingang. Besucherinnen und Besucher erhalten nach Vorlage des Nachweises eine Zugangsberechtigung, mit der sie am gleichen Tag ihre Anliegen vortragen können. Eine entsprechende Nachweispflicht gilt auch für den Besuch der Servicestelle. Besucherinnen und Besucher melden sich zunächst am Empfang an, auch wenn sie bereits online einen Termin vereinbart haben.
Vor Zugang zu den beiden Gebäuden Acker und Neustraße ist für Besucherinnen und Besucher ebenfalls zunächst der 3G-Nachweis am Empfang des Rathauses auf dem Buttermarkt vorzulegen. Nach Vorlage eines entsprechenden 3G-Nachweises erhalten sie dort eine Zugangsberechtigungskarte für den Zutritt zu beiden Gebäuden.
Für den Zugang zum Rathaus am Bahnhof müssen sich Besucherinnen und Besucher zunächst am Empfang des Hauses Mitte melden und dort einen Nachweis der 3G vorlegen. Auch dort erhalten sie eine entsprechende Zugangsberechtigung. Mit dieser können sie dann auch die Häuser Nord und Süd betreten.
Für den Zugang zum Kulturforum, zum Franziskanerkloster sowie zur Bibliothek gelten die 2G-Regeln (Geimpft oder Genesen). Den Nachweis müssen Besucherinnen und Besucher unverzüglich nach Betreten des Gebäudes an der Kasse vorlegen.