Vorbeugende Bekämpfung von Eichenprozessionsspinnerraupen
Im Sommer 2004 wurde erstmals im Kempener Stadtgebiet ein Befall von Eichen mit Eichen-prozessionsspinnerraupen festgestellt.
Bei dieser Raupenart handelt es sich um die Larve eines mottenartigen Falters. Ab dem 3. Larvenstadium (Ende Mai - Anfang Juni) entwickeln die Raupen weißliche, zwei bis drei Millimeter lange Gifthaare, die sich leicht von den Tieren lösen und ein Nesselgift (Thaumetoporin) enthalten. Ein Kontakt mit den Gifthaaren kann pseudoallergische Reaktionen an Schleimhäuten und am ganzen Körper hervorrufen. Diese Reaktionen können sehr unterschiedlich ausfallen und je nach Kontaktintensität von Juckreiz bis zu einem allergischen Schock führen.
Zur Bekämpfung der Raupen wird das junge Eichenlaub in den kommenden Tagen mit einem Sprühmittel benetzt. Der Wirkstoff wird von den Raupen mit dem Fressen der Blätter aufgenommen. Das Mittel entfaltet seine Wirkung erst im Verdauungssystem der Insekten. Es kommt zu einem Fraßstopp und zu einem Absterben der Raupen bevor die Tiere das dritte Larvenstadium erreichen und Gifthaare ausbilden.
Bei dem Wirkstoff des Sprühmittels handelt es sich um eine spezifische Form des Boden-bakteriums „Bacillus thuringiensis" (B.t.). Die Besonderheit dieses Präparates ist seine selektive Wirkung, die einen gezielten Einsatz ermöglicht. Im Gegensatz zu breit wirkenden chemischen Insektiziden bleiben so unbeteiligte Tiere, Nützlinge und der Mensch verschont.
Beim Sprühmitteleinsatz tragen die städtischen Mitarbeiter eine Schutzausrüstung, bestehend aus weißem Einweg-Overall, Schutzhandschuhen, Atemschutz sowie Augen- und Gesichtsschutz. Diese Schutzausrüstung ist beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln aus Arbeits- und Gesundheitsschutzgründen vorgeschrieben.
Die Arbeiten erfolgen bei Windstille, um eine Abdrift des Sprühnebels zu vermeiden. Grünanlagen oder Wegeflächen werden für die Dauer der Sprüharbeiten für Passanten gesperrt.
Behandelt werden Eichenbäume an Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Sportanlagen, öffentlichen Gebäuden, Grünanlagen und Wegeflächen, wo sich häufig Personen aufhalten und wo in den vergangenen Jahren bereits ein Raupenbefall festgestellt wurde.