© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025: Wichtige Informationen zur Briefwahl und den Wahlunterlagen

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Die Stadt Kempen erinnert alle Wahlberechtigten an die bevorstehende vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 und gibt wichtige Hinweise zur Beantragung und Abgabe der Briefwahlunterlagen.

Inzwischen wurden über 8000 Wahlbriefe verschickt. 

Wahlunterlagen nicht erhalten?

Sollten Sie Ihre Wahlunterlagen nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend beim Wahlamt. Sie erreichen das Wahlamt per E-Mail unter wahlen@kempen.de oder telefonisch unter 02152 / 917-4938. Es ist von großer Bedeutung, dass fehlende Unterlagen schnellstmöglich gemeldet werden, um einen neuen Wahlschein auszustellen und somit die Stimmabgabe zu ermöglichen. 

Wichtige Fristen und Hinweise

  • Online-Anträge für Briefwahl sind ab dem 19. Februar 2025 um 12 Uhr nicht mehr möglich. Danach können aufgrund des Postlaufs keine Anträge mehr postalisch verschickt werden.
  • Das Wahlamt empfiehlt daher dringend, rechtzeitig zu prüfen, ob die Unterlagen vorliegen und alternativ die Unterlagen persönlich im Wahlamt abzuholen.
  • Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist im Wahlamt, Schorndorfer Straße 18, 47906 Kempen, während der Öffnungszeiten möglich. Alternativ können Wahlberechtigte dort auch direkt vor Ort ihre Briefwahl vornehmen. 

Wichtige Hinweise zur Abgabe der Briefwahlunterlagen

  • Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, den 23. Februar 2025, um 18 Uhr im Wahlamt eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass der Postlauf hierbei berücksichtigt werden muss.
  • Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann seine Unterlagen auch persönlich in einen der Briefkästen der Stadt Kempen einwerfen: am Rathaus Buttermarkt oder am Rathaus am Bahnhof.
  • Sollten Ihre Briefwahlunterlagen verloren gehen oder nicht ankommen, haben Sie bis zum 22. Februar 2025 um 12 Uhr Zeit, den Wahlschein im Wahlamt zu ersetzen. Es ist entscheidend, sich rechtzeitig zu melden, da Wahlberechtigte, die Briefwahl beantragt haben, ohne Wahlschein am Wahlsonntag nicht im Wahllokal wählen dürfen.

Empfehlung des Wahlamts

Falls Sie Bedenken hinsichtlich langer Postlaufzeiten haben, empfehlen wir Ihnen, lieber direkt im Wahllokal zu wählen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Stimme abgegeben wird.

Für weitere Informationen und Unterstützung stehen das Wahlamt jederzeit zur Verfügung. 

Kontakt zum Wahlamt

Schorndorfer Str. 18
47906 Kempen
E-Mail: wahlen@kempen.de
Telefon: 0 21 52 / 917-4938

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 13 Uhr
Montag und Mittwoch: 14 bis 16.30 Uhr 
Dienstag und Donnerstag: 14 bis 18 Uhr 
Freitag (21.02.2025): 8 bis 15 Uhr 
Samstag (22.02.2025): 10 bis 12 Uhr

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