© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Wegfall 3G-Regelung für Rathäuser

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Im Rahmen der Neuregelung der Coronschutzverordnung fällt die 3G-Regelung in den Kempener Rathäusern mit sofortiger Wirkung weg. Entsprechend muss kein Nachweis mehr am Empfang vorgelegt werden, auch die Zutrittskarten zu den Rathäusern und Außenstellen entfallen somit.

Weiterhin bestehen bleibt dagegen die Maskenpflicht. In allen städtischen Gebäuden ist weiterhin ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Es kann sowohl eine FFP2-Maske als auch eine medizinische Maske getragen werden. Damit schließt sich die Stadt Kempen der einheitlichen Vorgehensweise des Kreises Viersen und der kreiszugehörigen Kommunen an.

„Masken bieten nach wie vor einen guten Schutz vor einer Corona-Infektion. Entsprechend wird die Maskenpflicht zum Schutz der Beschäftigten in den Rathäusern beibehalten", erklärt Bürgermeister Christoph Dellmans.

Bestehen bleibt die 3G-Regel dagegen beim morgigen Halbfastenmarkt. Die Kontrolle findet stichprobenartig durch das Ordnungsamt statt.

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