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Zensus 2022

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Pressemitteilung Kreis Viersen.

Im Kreis Viersen haben die Befragungen im Rahmen des Zensus 2022 durch die Erhebungsbeauftragten am 15. Mai 2022 begonnen. Sie dauern voraussichtlich bis Anfang August 2022 an. Im Rahmen einer Haushaltsstichprobe werden die Menschen in etwa jedem zwölften Haushalt befragt. Die ausgewählten Haushalte erhalten vorab postalisch einen Terminvorschlag seitens der Erhebungsbeauftragten. Wer für die Befragung ausgewählt wurde, ist gesetzlich zur Auskunft verpflichtet.

Im gesamten Kreisgebiet sind rund 200 geschulte Erhebungsbeauftragte im Einsatz. Die Befragung zum Abgleich der persönlichen Daten nimmt nur wenige Minuten in Anspruch und findet kontaktarm an der Haustüre statt. Hierbei kann ein volljähriges Haushaltsmitglied vertretend für alle anderen Haushaltsmitglieder die Auskunft erteilen. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie können so die Kontakte auf ein Minimum reduziert werden. Die zusätzliche Befragung zu Ausbildung und Beruf sollte nach Möglichkeit online durch die Auskunftspflichtigen selbst beantwortet werden. Hierfür überreichen die Erhebungsbeauftragten den auskunftspflichtigen Personen Online-Zugangsdaten.

Die Erhebungsbeauftragten erhalten einen speziellen Dienstausweis mit Dienstsiegel, der in Kombination mit dem Personalausweis seine Gültigkeit erlangt. Bei Fragen oder Unsicherheiten kann jederzeit die Erhebungsstelle kontaktiert werden.

Erreichbar ist die Zensus-Erhebungsstelle telefonisch unter 02162 / 39 2700 oder per E-Mail an zensus@kreis-viersen.de.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Zensus: www.kreis-viersen.de/landkreis/zensus-2022

Auch das Statistische Landesamt (IT.NRW) hat eine Hotline für die Fragen von Bürgerinnen und Bürgern eingerichtet, die seit dem 9. Mai unter 0211 / 82 83 83 83 erreichbar ist. 

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