Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
Vor einer beabsichtigten Eheschließung mit Auslandsbeteiligung ist im Einzelfall die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich. Diese muss persönlich abgegeben werden.
Gebührenrahmen
- Gebühr Entgegennahme : 30,00 €