Adoptionsvermittlung
Adoptionsvermittlung erfolgt für Kinder und Jugendliche, deren Eltern eine Vermittlung wünschen und/oder außerstande sind, für sie zu sorgen und die ihre Elternverantwortung auch bei Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung nicht übernehmen wollen oder können. Die Adoption wird erst in Betracht gezogen, wenn feststeht, dass eine Lebensperspektive bei den leiblichen Eltern auch mit Unterstützungsangeboten nicht vorhanden ist.
Aufgabe der Adoptionsvermittlungsstelle ist es, die Kinder zu den am besten geeigneten Adoptionsbewerbern zu vermitteln. Die Adoption soll dem Kind Geborgenheit und Zuwendung unter Achtung der eigenen Biografie in einer neuen Familie sichern. Seine Lebensbedingungen sollen sich im Vergleich zur bisherigen Situation durch die Adoption so verbessern, dass eine stabile und positive Persönlichkeitsentwicklung erwartet werden kann. Adoptionsbewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes oder Jugendlichen.
Die Jugendämter im Kreis Viersen haben eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle beim Kreisjugendamt eingerichtet. Für den Bereich der Stadt Kempen ist dort zuständig: Frau Velroyen Tel. 0 21 62 / 39 -16 59.