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Anliegerbescheinigung beantragen

Im Rahmen von Grundstückskäufen und Grundstücksverkäufen wird häufig die Frage gestellt, ob für das jeweilige Grundstück noch ein Erschließungsbeitrag zur Erhebung kommt oder ob dieser schon abgegolten ist. Darüber gibt die Anliegerbescheinigung Auskunft.

Für die Erstellung der Bescheinigung wird die genaue Angabe zur Lage des Grundstücks benötigt: Straße, Hausnummer (falls vorhanden), Gemarkung, Flur und  Flurstück. Die Auskunft erfolgt schriftlich und ist gebührenpflichtig.

Antragstellung

Die Anliegerbescheinigung ist schriftlich zu beantragen (mittels Brief oder E-Mail oder Formular).

Voraussetzungen

Auskunftsberechtigt ist der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin. Eine Anliegerbescheinigung kann auch einer anderen Person (Makler*in, Kaufinteressent*in) ausgestellt werden, wenn diese eine Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin vorlegt oder sein/ihr berechtigtes Interesse beispielsweise durch Vorlage eines notariellen Kaufvertragsentwurfes nachweist.

Gebührenrahmen

  • je Anliegerbescheinigung: 20,00 €

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Rechtsgrundlagen

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