Ausländerangelegenheiten
Für Angelegenheiten von Ausländer*innen in Kempen (unter anderem Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen) ist der Kreis Viersen zuständig.
Die Service-Stellen der Stadt Kempen halten die notwendigen Antragsformulare für die Anträge bereit und leiten diese an das Ausländeramt des Kreises Viersen weiter. Zur Übertragung einer Aufenthaltserlaubnis in neu vom Konsulat ausgestellte Pässe können diese zwecks Bearbeitung durch den Kreis Viersen hier abgegeben werden.
Einbürgerungen
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, aber nicht mit der Geburt Deutsche oder Deutscher geworden sind, können Sie sich einbürgern lassen. Das geschieht nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Einbürgerungen.