Ausnahmegenehmigung für eine Veranstaltung beantragen
Bei der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen wie z.B. Schützen- oder Straßenfesten, Sportveranstaltungen, Karnevalsfeiern oder großen Märkten ist eine vorausschauende Planung und Organisation von den Veranstaltern und beteiligten Behörden unabdingbar.
Die Planung von Veranstaltungen jeglicher Art beginnt mit der Analyse der bekannten und zu erwartenden Gefährdungspotentiale. Die Definition des Gefährdungspotentials einer Veranstaltung kann nicht alleine an der zu erwartenden Besucherzahl festgemacht werden, sondern erfordert jeweils eine Einzelfallabschätzung. Entscheidend ist, ob- und in wie weit ein erhöhtes Gefährdungspotential vorliegt. Deswegen ist es sehr wichtig, dass Veranstalter das Ordnungsamt bereits frühzeitig in Ihre Planungen einbeziehen und umfassend über das Vorhaben informieren.
Es gibt viele unterschiedliche Arten von Veranstaltungen, die natürlich jeweils unterschiedliche Sicherheitsanforderungen notwendig machen. Ob eine Veranstaltung besondere Maßnahmen erforderlich macht - oder auch nicht, muss im Einzelfall durch die zuständige Ordnungsbehörde geprüft werden. Grundsätzlich sind dabei folgende Merkmale zu berücksichtigen:
- Anzahl der Besucher
- Veranstaltungsort
- Zielgruppe
- Flucht- und Rettungswege
- Brandsicherheitswache
- Sanitätswachdienst
- Sicherheitsdienst / Ordnungsdienst
- Infrastruktur
Daher wird empfohlen möglichst frühzeitig Kontakt mit der Ordnungsbehörde aufzunehmen, um ein reibungsloses Genehmigungsverfahren zu ermöglichen.
Um die erforderlichen Genehmigungen für eine Veranstaltung ausstellen zu können, bedarf es der vorherigen Beantragung durch den Veranstalter.
Hierfür hat das Ordnungsamt der Stadt Kempen einen Leitfaden für Veranstaltungssicherheiten erstellt. Teil des Leitfadens sind neben diverser Hilfestellungen und Muster für Sicherheitskonzepte auch alle nötigen Anträge, um eine Veranstaltung und benötigte Genehmigungen zu beantragen. Ziel ist es, somit ein für alle Veranstalter einheitliches Genehmigungsverfahren sicherzustellen. Welche Anträge für die geplante Veranstaltung auszufüllen sind, kann anhand des Leitfadens für Veranstaltungssicherheit eruiert werden.
Antragstellung
Fristen
Grundsätzlich empfiehlt es sich bei Veranstaltungen mit einem erhöhten Besucheraufkommen (ab 5.000 Besuchern) mindestens sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn mit der Planung zu beginnen.
Bei allen anderen Veranstaltungen wird eine Vorlaufzeit von mindestens drei Monaten empfohlen.
Auf den zweiten Klick
Formulare
- Durchführung einer einmaligen Veranstaltung
- Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen und Gehwege gemäß § 18 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
- Verkehrsrechtliche Anordnung (PDF) gemäß § 45 Absatz 6 StVO Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 1 Nummer 8 Straßenverkehrsordnung (StVO) für Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen im Rahmen einer Sondernutzung
- Durchführung einer Veranstaltung und Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung für eine Veranstaltung
- Auszug aus Jugendschutz (JuSchG) - Aushang in Gaststätten
- Gaststättengestattung gemäß § 2 in Verbindung mit § 12 Absatz 1 Gaststättengesetz
- Merkblatt zu den haftungsrechtlichen Konsequenzen einer Gestattung bei Festen
- Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände gemäß § 23 Absatz 3 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz
- Durchführung von (Groß)Veranstaltungen
- Festsetzung einer Veranstaltung (Messe, Ausstellunge, Markt) gemäß § 60ff GewO
- Vorläufiges Anbieterverzeichnis / Ausstellerverzeichnis
- Plakatierungsantrag (PDF) - Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis öffentlicher Straßen und Gehwege gemäß § 18 Straßengesetz und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen
- Merkblatt Brandschutz
- Merkblatt Hygieneanforderungen
- Leitfaden Lebensmittel Vereins- und Straßenfeste
Kontaktinformationen
Die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes der Stadt Kempen sind bei der Antragstellung gerne behilflich!