© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Ausschankgenehmigung für Veranstaltungen

Wenn Sie eine Veranstaltung aus besonderem Anlass (zum Beispiel Geschäftseröffnung, Sportfest, Straßenfest) durchführen und dabei alkoholische Getränke abgeben wollen, benötigen Sie eine Gestattung. Eine Gestattung ist eine Gaststättenerlaubnis, die unter erleichterten Voraussetzungen für besondere, zeitlich befristete Anlässe erteilt wird. Für die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken sowie für rein private Veranstaltungen ohne öffentlichen Charakter benötigen Sie keine Erlaubnis.

Antragstellung

Wenn Sie eine Gestattung zum Ausschank alkoholischer Getränke anlässlich einer Veranstaltung in Kempen benötigen, müssen Sie diese beim Ordnungsamt schriftlich beantragen. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie am Ende dieser Seite.
Sie können eine Gestattung auch formlos schriftlich beantragen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Persönliche Daten des Antragstellers (Name, Vorname, Anschrift)
  • Art, Ort und Datum der Veranstaltung
  • Größe des Veranstaltungsraumes, des Festzeltes oder der Veranstaltungsfläche
  • Angabe darüber, ob eine Musikbeschallung durch Tonträger erfolgt oder Live-Musik geplant ist.

Der Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben per Post oder per Telefax an das Ordnungsamt gesandt werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

Gebührenrahmen

  • Gebühr ist abhängig vom Umfang: 25,00 € zu 200,00 €
    Zahlungsziel: Die Gebühr für die Erteilung der Gestattung wird bei Antragstellung fällig und beträgt, abhängig vom Umfang, zwischen 25,00 Euro und 200,00 Euro (Tarifstelle 12.14 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung).

Weiterführende Informationen

  • Wenn Sie selbst eine Veranstaltung mit Alkoholausschank durchführen wollen, benötigen Sie eventuell noch weitere Genehmigungen. Dies kann der Fall sein, wenn Sie zum Beispiel ein Festzelt aufbauen, öffentlichen Straßenraum in Anspruch nehmen oder eine Live-Band spielen lassen. In diesem Fall wird Ihr Antrag an die zuständigen Stellen innerhalb der Stadtverwaltung weitergegeben.
  • Wenn Sie alkoholische Getränke ausschenken, müssen Sie in jedem Fall nach Geschlechtern getrennte Sanitäranlagen zur Verfügung stellen. Die erforderliche Anzahl richtet sich nach der Größe der Ausschankfläche.
  • Die Bearbeitung und Prüfung Ihres Antrages kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Antrag sollte daher spätestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstag dem Ordnungsamt vorliegen.

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