Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
Sie benötigen eine Karte, in der Ihr Grundstück oder Ihr Gebäude dargestellt ist, zum Beispiel, weil Sie ein Bauvorhaben planen oder Ihr Grundstück beleihen möchten? Dann müssen Sie einen passenden Auszug aus dem Liegenschaftskataster erwerben.
Die Auszüge aus der Liegenschaftskarte sind in den Maßstäben 1:500, 1:1000 und 1:2000 in den Formaten DIN A 4 und DIN A 3 verfügbar.
Eine Ausstellung in digitaler Form ist als PDF-Datei möglich.
Wenn Ihnen ein bestimmter Stichtag oder der Kartenrahmen nicht wichtig sind, können Sie für ganz Nordrhein-Westfalen die Flurkarte online betrachten und sich kostenfrei Bildausschnitte ausdrucken (siehe hierzu auch die weiterführenden Links).
Des weiteren werden Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch erstellt, das als amtliches Verzeichnis der Grundstücke in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt wird.
Voraussetzung für Einsicht oder Anforderung von Auszügen ist der Nachweis des persönlichen Interesses, z.B. als Eigentümer*in oder Bevollmächtigter.
Antragstellung
Die Auszüge können entweder schriftlich oder per Mail angefordert werden oder persönlich im Referat für Liegenschaften abgeholt werden. Bei persönlicher Abholung empfiehlt es sich, um Wartezeiten zu vermeiden, die Auszüge vorab telefonisch zu bestellen.
Gebührenrahmen
- Liegenschaftskarte: 30,00 €
- je Mehrausfertigung: 1,00 €
- Auszug Liegenschaftsbuch: 30,00 €
- Auszug Liegenschaftsbuch als Bestandsnachweis: 30,00 €
Weiterführende Informationen
Um die Flurkarte online für ganz NRW betrachten zu können, öffnen Sie www.tim-online.nrw.de.