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Baulasteintragung

Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, mit der ein Grundstückseigentümer freiwillig in der Regel eine Einschränkung der Bebauung seines Grundstückes erklärt, damit auf einem anderen Grundstück die Bebauung ermöglicht wird. Baulasten werden daher meistens im Zusammenhang im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren abgegeben und eingetragen.

Solche öffentlich-rechtlichen Baulasten sind auch gegenüber dem Rechtsnachfolger des Grundstückes wirksam. Die Baulasten werden im Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsicht geführt. Die Einsichtnahme in dieses Verzeichnis empfiehlt sich vor einem Grundstückserwerb. Weitere Informationen zur Beantragung einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.

Antragstellung

Die Baulasterklärung muss in der Regel persönlich vom Grundstückeigentümer bei der Kreisverwaltung unterschrieben werden.

Gebührenrahmen

  • Eintragung einer Baulast je nach Art der Baulast: 50,00 € zu 250,00 €

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Benötigte Unterlagen
  • aktueller unbeglaubigter Grundbuchauszug
  • amtlicher Lageplan des zu belastenden Grünstücks mit Eintragung der Baulast/Baulastfläche (grün schraffierte Fläche) in der Regel in 4-facher Ausfertigung

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