Befreiung von der Ausweispflicht
Die Personalausweisbehörde kann unter bestimmten Vorrausetzungen Personen von der Ausweispflicht befreien.
Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind, oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus/die Einrichtung nicht verlassen können (betreute Personen, dauerhaft in einem Pflegeheim wohnhafte Personen und behinderte Personen).
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen, oder abhandengekommen sind/ist.
Antragstellung
Das entsprechende Antragsformular zur Befreiung von der Ausweispflicht kann hier online ausgefüllt werden. Der Antrag kann auch formlos gestellt werden.
Unterlagen
- Personalausweis / Reisepass der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll.
- Personalausweis / Reisepass der Person, die den Antrag stellt.
Als Nachweis des Befreiungsgrundes:
- Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
- ein Nachweis über die Immobilität, z.B. von Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst
Nach Prüfung des Antrages wird Ihnen die Befreiung von der Ausweispflicht schriftlich bestätigt. Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc.
Weiterführende Informationen
Eine Auslandsreise kann mit der Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht nicht durchgeführt werden.
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Rechtsgrundlagen
Kontaktinformationen
Die Bearbeitung der Dienstleistungen der Service-Stellen erfolgt nur mit Terminvereinbarung.
Online-Terminreservierung
Diese können Sie vorab über die Online-Terminreservierung buchen. Bitte beachten Sie, dass Sie eine E-Mail-Bestätigung über den von Ihnen gewählten Termin erhalten, in der Sie die Buchung noch abschließend aktivieren müssen.
Vor-Ort-Reservierung
Es besteht auch die Möglichkeit in der Service-Stelle Kempen dienstags und donnerstags zu den angegebenen Zeiten ohne Termin vorzusprechen. Hierzu ist am Anmeldeterminal im Foyer des Rathauses ein Ticket zu ziehen. Die Ticketvergabe ist begrenzt und kann nur nach Verfügbarkeit erfolgen. Hierbei kann es zu Wartezeiten kommen. Fest gebuchte Termine werden vorrangig behandelt. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Di.: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Do.: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr