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Befreiung von der Gurtanlege - oder Helmpflicht

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Anlegen vorgeschriebener Sicherheitsgurte sowie das Tragen eines geeigneten Schutzhelms beim Führen eines Kraftrads Pflicht.

Die Straßenverkehrsbehörden können in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten bzw. das Tragen eines Schutzhelms genehmigen. Solche Ausnahmegenehmigungen sind jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Voraussetzungen

Auf Antrag können Sie von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte befreit werden, wenn

  • das Anlegen der Gurte aus medizinischen Gründen nicht möglich ist (hier ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung notwendig)
  • Ihre Körpergröße weniger als 150 cm beträgt

Auf Antrag können Sie von der Schutzhelmpflicht befreit werden, wenn

  • das Tragen eines Schutzhelmes aus medizinischen Gründen nicht möglich ist (hier ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung notwendig)

Gebührenrahmen

  • Ausnahmegenehmigung - Befreiung von der Gurtanlegepflicht: 35,00 €

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