© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Bordsteinabsenkung

Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

Eine Bordsteinabsenkung mit Anpassung des Geh- und Radweges auf öffentlichen Verkehrsflächen bedarf einer Genehmigung und ist bei der Stadt Kempen zu beantragen.

Ein Antrag auf Bordsteinabsenkung wird gestellt:

  • um einen Bordstein inkl. der Nebenanlagen (Geh- und Radweg, Parkflächen u.ä.) abzusenken oder
  • um eine vorhandene Absenkung beseitigen zu können oder
  • um eine vorhandene Absenkung zu verbreitern oder zu verändern.

Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Das Online-Formular zum Ausdruck ist am Ende dieser Seite zu finden.

Sie dürfen als Antragsteller*in die Arbeiten ausschließlich bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein.

Sämtliche Kosten für die Anlegung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegüberfahrt nicht mehr benötigt, sind auch die Kosten der Herstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen.

Antragstellung

Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Weiterführende Informationen

Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag wird ein Lageplan im Maßstab 1:500 benötigt, in dem alle erforderlichen Angaben über Lage, Breite und Länge der geplanten Absenkung und über die Lage von eventuell zu versetzenden Straßenschildern und Beleuchtungsmasten enthalten sein müssen.

Bitte senden Sie den Antrag mit den Unterlagen an:

Stadt Kempen
Tiefbauamt
Buttermarkt 1
47906 Kempen

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