© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Brauchtumsfeuer

Die Zulässigkeit sogenannter Brauchtumsfeuer ist in § 14 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Kempen in Verbindung mit § 7 des Landesimmissionsschutzgesetzes abschließend geregelt. Danach ist auch das Entzünden von Brauchtumsfeuern oder das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können.

Die Gemeinde kann Ausnahmen von diesem Verbot erteilen.

Brauchtumsfeuer sind vor ihrer Durchführung bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Brauchtumsfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege von Ortsgemeinschaften, Glaubensgemeinschaften oder Vereinen, wie z.B. Osterfeuer oder St. Martinsfeuer, die jedoch nicht überall und nur unter Einhaltung von Vorgaben möglich sind. Zudem kann ein Brauchtumsfeuer grundsätzlich nur im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung, die für jedermann zugänglich ist, beantragt, genehmigt und abgebrannt werden.

Die Zulässigkeit sogenannter Brauchtumsfeuer ist in § 14 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Kempen in Verbindung mit § 7 des Landesimmissionsschutzgesetzes abschließend geregelt. Die näheren Einzelheiten hierzu sind der Ordnungsbehördlichen Verordnung unter § 14 entnehmen.

Antragstellung

Alle Brauchtumsfeuer oder das Verbrennen pflanzlicher Abfälle müssen dem Ordnungsamt spätestens 2 Wochen vorher unter Verwendung des Anzeigeformulars (Antrag auf Genehmigung eines Osterfeuers / Brauchtumsfeuers / Traditionsfeuers) angezeigt werden. Diese bedürfen der Genehmigung durch das Ordnungsamt, die im Einzelfall geprüft werden.

Die Anzeige des Brauchtumsfeuers / verbrennen pflanzlicher Abfälle muss folgende Angaben enthalten:
Name, Anschrift und Alter der verantwortlichen Person(en), die das Brauchtumsfeuer durchführen möchte(n),
Beschreibung des Ortes, wo das Brauchtumsfeuer stattfinden soll, unter Angabe der Entfernung zu baulichen Anlagen und öffentlichen Verkehrsanlagen, Größe (in m³) des zu verbrennenden, aufgeschichteten Pflanzenmaterials, getroffene Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr (z.B. Anwesenheit der Feuerwehr, Feuerlöscher, Handy für den Notruf).

Gebührenrahmen

  • Genehmigung Brauchtumsfeuer: 50,00 €

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